zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Stadt haftet nicht für Rodelstrecke

Städte müssen Rodler in Parks nicht auf mögliche Absätze in Hängen hinweisen oder gefährliche Strecken sperren. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az: I-9 U 81/10).

Städte müssen Rodler in Parks nicht auf mögliche Absätze in Hängen hinweisen oder gefährliche Strecken sperren. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az: I-9 U 81/10). Tsp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false