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Wirtschaft: Städte drohen Bürgern mit Einschränkungen

CDU- und SPD-Vertreter lehnen die Gewerbesteuerpläne der Bundesregierung kategorisch ab

Berlin (asi/dpa). Im Streit um die Reform der Gemeindefinanzen drohen die Städte mit Einschnitten für ihre Bürger, falls die Reformpläne der Bundesregierung Gesetz werden. Dann werde es zu einer bundesweiten Protestwelle und Großdemonstrationen kommen, kündigte die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU), am Freitag nach einer Sondersitzung der Verbandsspitze in Berlin an. Die Gemeinden hätten einen akuten Finanzbedarf von zehn Milliarden Euro, sagten Roth und ihr Stellvertreter, Münchens SPDOberbürgermeister Christian Ude. Bei der Gewerbesteuer gehe es „in Wirklichkeit“ nicht um eine Modernisierung, sondern um deren Demontage, kritisierte Ude. So würde den Kommunen „das Beste, was es für sie gibt“, genommen. Gleichzeitig würden ihre Handlungsspielräume massiv beschnitten.

Ude bemängelte besonders, dass die Regierung die Bemessungsgrundlage nicht auf Zinsen, Mieten oder Pachten ausweiten wolle. Dabei seien schon bisher die Dauerschuldzinsen zur Hälfte in die Gewerbesteuer einbezogen worden. Die Gewerbesteuer werde folglich immer mehr der Einkommensteuer angenähert und „gerät dadurch in verfassungsrechtlich bedenkliches Fahrwasser“. Im Grunde werde schon das „Totenglöcklein“ für die Gewerbesteuer geläutet.

Roth und Ude appellierten deshalb an „die Mehrheit im Bundestag“ und auch an den Bundesrat, die jetzigen Pläne der rot-grünen Regierung so nicht passieren zu lassen. Roth betonte erneut, die den Kommunen zugesagten Entlastungen seien unzureichend. Nach Abzug der für die Kinderbetreuung vorgesehenen Mittel blieben nur drei bis 3,5 Milliarden Euro. Ude kritisierte, dass der Bund sich die Entlastung der Kommunen durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Höhe von neun bis zehn Milliarden Euro von den Ländern wiederholen wolle, obwohl dieses Vorhaben den Bund selbst nur sieben Milliarden Euro koste. Die Länder würden sich diesen „Griff in ihre Kassen nicht gefallen lassen“.

Ude rechnete vor, bisher seien den Kommunen nach einer Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe die Hälfte der Einsparungen zugesichert worden, nämlich 4,5 Milliarden Euro. Weitere 1,5 Milliarden Euro kämen vom Bund für die Kinderbetreuung, was aber nur dann einen echten Entlastungseffekt habe, wenn damit nicht neue Pflichten verbunden würden. Schließlich sollten weitere vier Milliarden Euro aus der Ausweitung der Gewerbesteuer kommen, was dann insgesamt den zehn Milliarden Euro des akuten Finanzierungsbedarfs entspreche.

Milliarden durch Hartz III und IV

Mit den beiden Gesetzentwürfen zur Gewerbesteuer und der Reform des Arbeitsmarktes (Hartz III und IV) will die Bundesregierung am kommenden Mittwoch eine Entlastung der Kommunen um 4,5 Milliarden Euro im nächsten Jahr und um fünf Milliarden Euro in den folgenden Jahren beschließen. Die Vorschläge waren nach einem Spitzentreffen der Regierung am Montagabend auf erbitterten Protest auch aus den Reihen der Regierungsfraktionen gestoßen.

Im Rahmen der geplanten Reform des Arbeitsmarktes will Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) bereits im Jahr 2005 rund drei Milliarden Euro durch die verstärkte und zielgerichtete Vermittlung besonders von Langzeitarbeitslosen einsparen. Dies sei ein „Effizienzgewinn“, der die Mehrkosten durch die geplante höhere Zahl von Vermittlern in der Arbeitsverwaltung deutlich übersteige, sagte Clement am Freitag in Berlin. Die Ersparnis solle zwischen Bund und Kommunen aufgeteilt werden. Dabei geht es um insgesamt fünf Milliarden Euro. Der Restbetrag soll durch die im Vergleich zur Arbeitslosenhilfe niedrigeren Sätze des neuen Arbeitslosengeldes II, aber auch durch weitere Elemente der Reform zustandekommen.

In einer Modellrechnung geht das Wirtschaftsministerium davon aus, dass insgesamt knapp 12000 zusätzliche so genannte Fallmanager in den Jobcentern in ganz Deutschland erforderlich seien, um das angestrebte Verhältnis von einem Vermittler auf 75 Arbeitssuchende zu erreichen. Derzeit beträgt dieses Verhältnis rund 1:350. Die zusätzlichen Kräfte sollen laut Clement überwiegend im Auftrag der künftigen Bundesagentur für Arbeit bei Kommunen oder Dritten angestellt werden.

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