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Wirtschaft: Städten reicht Clements Angebot nicht

Ein Durchbruch bei der Reform der Arbeitslosenhilfe ist noch nicht in Sicht

Berlin – Im Streit um die Finanzen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist vorerst kein Ende absehbar. Die Kommunen beharren auf einer höheren finanziellen Unterstützung. Und das trotz der Signale aus dem Wirtschaftsministerium, die zusätzliche Finanzhilfe des Bundes von 1,8 auf 2,5 Milliarden Euro aufzustocken. „Das kann noch nicht das letzte Angebot sein“, hieß es am Freitag bei den kommunalen Spitzenverbänden. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) wird diese Summe vermutlich kommende Woche im Vermittlungsausschuss offiziell anbieten – damit rechnen zumindest die Kommunen. Eine Sprecherin Clements bezeichnete das Angebot als „Spekulation“.

Damit der ohnehin extrem knappe Zeitplan für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht ins Wanken gerät, müssen noch vor der Sommerpause die Finanzfragen geklärt werden. Dafür müsste der Vermittlungsausschuss spätestens am 30. Juni ein Ergebnis erzielen, damit der Bundesrat die Reform am 9. Juli verabschieden kann. In Kreisen der Unions-Länder gilt es als ausgeschlossen, dass ein Durchbruch bereits am nächsten Donnerstag gelingt.

Städte und Gemeinden übernehmen nach der Fusion der beiden Leistungen die Unterkunfts- und Mietkosten für die bedürftigen Langzeitarbeitslosen, der Bund will sich daran jedoch mit einer Quote beteiligen. Die bislang von der Bundesregierung fest versprochenen 1,8 Milliarden Euro reichen den Kommunen jedoch nicht – sie rechnen durch die Reform mit Mehrbelastungen von 4,8 Milliarden Euro. „Die Lücke ist noch erheblich“, sagte Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) dem Tagesspiegel.

Für Verstimmung in der Union sorgte, dass der Deutsche Städtetag sich am vergangenen Dienstag mit Clement demonstrativ über Details der Finanzierung geeinigt hatte, wenn auch nicht über die exakte Höhe. Damit gerät nun die Unions-Seite unter Druck, sich im Vermittlungsausschuss zu bewegen. Auf positives Echo beim Städtetag war Clements Vorschlag gestoßen, den Kommunen nachträglich die Kosten zu erstatten, wenn die Reform teurer ausfällt als erwartet. Dafür soll im Gesetz eine so genannte Revisionsklausel verankert werden: Im Jahr 2005 soll zweimal, 2006 und 2007 einmal und ab dann alle zwei Jahre überprüft werden, welche Kosten angefallen sind. Unter dem Strich soll bei den Kommunen eine Entlastung von 2,5 Milliarden Euro verbleiben.

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