zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Stammkapital einer GmbH muss erhalten bleiben

Im Zusammenhang mit dem Konkurs der Balsam AG hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Grundsatzurteilen den Erhalt des Stammkapitals einer GmbH als unabdingbar beurteilt. Wurden Gewinnanteile verbotswidrig ausgezahlt und damit das Stammkapital unterschritten, besteht ein Rückzahlungsanspruch, wie die Karlsruher in ihrem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.

Im Zusammenhang mit dem Konkurs der Balsam AG hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Grundsatzurteilen den Erhalt des Stammkapitals einer GmbH als unabdingbar beurteilt. Wurden Gewinnanteile verbotswidrig ausgezahlt und damit das Stammkapital unterschritten, besteht ein Rückzahlungsanspruch, wie die Karlsruher in ihrem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung entfällt dieser Rückerstattungsanspruch demnach nicht, wenn sich die Vermögenslage der Gesellschaft inzwischen nachhaltig verbessert hat und die Stammkapitalziffer wieder gedeckt ist. Die Balsam AG hatte zahlreiche erfundene Rechnungen an das Factoring-Unternehmen Procedo GmbH verkauft (AZ: BGH II ZR 347/97, II ZR 75/98 und II ZR 118/98).

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false