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Wirtschaft: „Standort Deutschland nicht zum Nulltarif“

Steuerexperte Jarass über die nötige Reform der Unternehmensteuern und unsinnige Kanzlervorschläge

Wirtschaftsminister Clement fordert eine Senkung der Unternehmensteuern, weil sie im internationalen Vergleich zu hoch seien. Hat er Recht?

Der nominale Steuersatz ist mit fast 40 Prozent der höchste in der ganzen EU, aber die tatsächlich bezahlten Steuern auf Unternehmens und Vermögenseinkommen sind bei uns die niedrigsten unter den alten 15 EU-Staaten. Aktiengesellschaften und GmbHs zahlen im Schnitt nur gut zehn Prozent Steuern.

Also kein Reformbedarf?

Doch, weil wir Investoren erst mal mit 40 Prozent drohen, das kommt im Ausland schlecht an. Außerdem sind die mittelständischen Unternehmen, die ihre Gewinne nicht über ausländische Finanzholdings und ähnliche Tricks klein rechnen, benachteiligt. Darum ist der Vorschlag von Herrn Clement richtig: Ein einheitliches Steuerrecht für alle Unternehmen, gleich ob Kapital- oder Personengesellschaft mit einem Steuersatz um die 30 Prozent.

Kanzler Schröder will Gewinne, die wieder in das Unternehmen investiert werden, steuerlich stärker entlasten, aber Ausschüttungen nicht. Würde das was bringen?

Das ist Unsinn und würde nur dazu führen, dass die Unternehmen ihre Gewinne in Wertpapieren anlegen statt sie auszuschütten. Das bringt keinen zusätzlichen Job, während der Staat sich ruiniert.

Regierung und Opposition favorisieren ein duales System wie in Skandinavien: Ein niedriger Steuersatz auf Kapitaleinkommen und progressive Steuersätze auf Löhne und Gehälter. Ist das ein Ausweg?

Das löst unser Problem nicht: Wir haben hohe Steuersätze, aber bezahlt wird wenig. Darum sollte die Besteuerung dem gleichen Prinzip folgen wie am Kapitalmarkt. Dort werden Unternehmen danach bewertet, wie viel insgesamt erwirtschaftet wird, egal ob mit Eigenkapital oder mit Krediten. Darum müssen wir neben dem Gewinn auch die Schuldzinsen besteuern, das aber mäßig.

Aber Zinsen sind doch Kosten. Würde das nicht viele Firmen in den Ruin treiben?

Unzählige Unternehmen verlegen ihren Verwaltungssitz ins Ausland und statten die deutsche Tochter nur noch per Kredit mit Kapital aus. Und der Gewinn wird als Zins oder Lizenzgebühr ins Ausland überwiesen. Der mit steuerfinanzierter Infrastruktur ausgestattete Standort Deutschland wird so zum Nulltarif genutzt. Darum muss der Staat die Wertschöpfung vor Ort besteuern. Für Kleinunternehmen kann ein Freibetrag von 30 000 Euro pro Jahr Härten vermeiden.

Warum wird das nicht längst gemacht?

Weil dieses Prinzip hier als „Substanzbesteuerung“ beschimpft wird. Verkannt wird, dass wegen des niedrigen Steuersatzes alle Unternehmen zugleich begünstigt werden. Faktisch wäre es nur eine faire Gebühr für die Nutzung des Standortes. In Großbritannien ist solche Bestandssteigerung längst üblich. Darum sind die Einnahmen aus der Unternehmensbesteuerung dort auch viel höher.

- Das Gespräch führte Harald Schumann

Professor Lorenz Jarass war Mitglied der Regierungskommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung und ist Co-Autor des Buches „Geheimnisse der Unternehmenssteuern“.

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