zum Hauptinhalt

Wirtschaft: STANDPUNKT: Keine Alternative zum Sparkurs

Senkung des Soli kaum möglichVon Rolf PeffekovenIm Steuerreformgesetz 1998/99 ist die Senkung des Solidaritätszuschlags um zwei Prozentpunkte vorgesehen.Sollte dieses Gesetz - womit inzwischen zu rechnen ist - im Vermittlungsausschuß scheitern, dann kann die Bundesregierung ein (Sonder-)Gesetz zur Senkung des Solidaritätszuschlags vorlegen.

Senkung des Soli kaum möglichVon Rolf Peffekoven

Im Steuerreformgesetz 1998/99 ist die Senkung des Solidaritätszuschlags um zwei Prozentpunkte vorgesehen.Sollte dieses Gesetz - womit inzwischen zu rechnen ist - im Vermittlungsausschuß scheitern, dann kann die Bundesregierung ein (Sonder-)Gesetz zur Senkung des Solidaritätszuschlags vorlegen.Dafür ist nur die Zustimmung des Bundestages, nicht aber die des Bundesrates erforderlich, weil der Solidaritätszuschlag eine Bundessteuer ist, das heißt das Aufkommen allein dem Bund zufließt.Die geplante Senkung wäre demnach politisch eher durchsetzbar als die Reform der Einkommensteuer; diese ist eine Gemeinschaftssteuer, an deren Aufkommen Bund, Länder und Gemeinden beteiligt sind.Gesetze zur Änderung der Einkommensteuer sind deshalb an die Zustimmung des Bundesrates gebunden.Allerdings gibt es auch im ersten Fall eine Klippe: Wenn der Bundesrat gegen das Sondergesetz mit einer Zweidrittel-Mehrheit Einspruch erhebt, kann dieser nur durch eine Zweidrittel-Mehrheit des Bundestages zurückgewiesen werden, über die die Koalition aber nicht verfügt.Viele bringen gegen die Senkung des Solidaritätszuschlags vor, er müsse schon deshalb auf dem bisherigen Niveau bleiben, weil der Aufbau in den neuen Bundesländern noch keineswegs abgeschlossen sei, mithin auch in den nächsten Jahren noch Transferzahlungen von West nach Ost erforderlich seien.Diese Argumentation ist unzutreffend, denn es gibt keine Zweckbindung des Aufkommens aus dem Solidaritätszuschlag für die solidarische Unterstützung des Aufbaus im Osten.Das wird auch dadurch belegt, daß das Aufkommen von etwa 28 Mrd.DM weit unter den Transferzahlungen von jährlich über 100 Mrd.DM liegt und daß auch die Bürger und Unternehmen im Osten Solidaritätszuschlag zu zahlen haben.Selbst wenn der Solidaritätszuschlag gesenkt würde, müßten die Leistungen weiterlaufen - jedenfalls solange, wie die zugrunde liegenden Gesetze nicht geändert werden.Die Transfers wären dann nur anders zu finanzieren. Angesichts der hohen Steuerbelastung in Deutschland spricht alles dafür, die Steuern zu senken und damit einen Beitrag zu mehr Investitionen und Beschäftigung zu leisten.Insofern empfiehlt sich der schrittweise Abbau des Solidaritätszuschlags; er ist vom Sachverständigenrat bereits im Jahre 1995 vorgeschlagen worden. Wegen der schwierigen Haushaltslage des Bundes ist dies jedoch nur möglich, wenn in entsprechendem Umfang Ausgaben gekürzt werden.Es gilt nämlich ganz generell: Steuersenkungen verlangen Ausgabenkürzungen.Das läßt sich auch nicht dadurch umgehen, daß zur Finanzierung der Steuerausfälle Privatisierungserlöse herangezogen werden.Die Absenkung des Solidaritätszuschlags um zwei Prozentpunkte würde allerdings nicht nur für den gerade mit großer Mühe erstellten Haushalt 1998, sondern für alle folgenden Budgets eine zusätzliche Belastung von jeweils etwa 7 Mrd.DM schaffen.Deshalb ist zur Gegenfinanzierung auch eine mittelfristig wirksame Ausgabenkürzung geboten.Dieser Zusammenhang erklärt die Vorbehalte, die selbst die CDU-Ministerpräsidenten Biedenkopf, Seite und Vogel sowie die ostdeutschen CDU-Abgeordneten im Bundestag von Anfang an gegen die Pläne der eigenen Partei zur Senkung des Solidaritätszuschlages vorgebracht haben.Wenn Ausgaben zwecks Finanzierung der Steuerfälle gekürzt werden sollen, dann muß in Leistungsgesetze eingegriffen werden.Dabei könnte auch die Forderung nach einer Kürzung der Transfers an die neuen Bundesländer aufkommen. Bleibt die Koalition dabei, den Soli zum 1.Januar 1998 zurückzuführen, gelingen ihr aber die entsprechenden Ausgabenkürzungen nicht, dann ist schon jetzt abzusehen, daß im Haushalt 1998 erneut Löcher entstehen: Das Steuerreformgesetz sah - einschließlich der Senkung des Solidaritätszuschlags - für den Bundeshaushalt 1998 eine Nettobelastung in Höhe von 731 Mill.DM vor; die getrennte Senkung des Solidaritätszuschlags schlägt dagegen mit rund 7,5 Mrd.DM zu Buche.Schon jetzt wäre abzusehen, daß auch 1998 die Nettokreditaufnahme des Bundes die geplanten Investitionsausgaben überschreiten würde.Es müßten erneut Zweifel aufkommen, ob der Haushalt verfassungskonform ist.

Rolf Peffekoven

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false