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Seit Januar 2015 gilt der Mindestlohn von 8,50 pro Stunde.

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Statistisches Bundesamt: Vier Millionen Menschen profitierten von Mindestlohn

Vor Einführung des Mindestlohns waren vor allem überproportional viele Frauen Geringverdiener. Sie verdienten 2014 im Schnitt 7,21 Euro.

Minijobber, Frauen sowie Beschäftigte in Gastronomie und Einzelhandel profitieren besonders von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im April 2014 in Deutschland 5,5 Millionen Jobs, die geringer bezahlt wurden als der Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde. Davon fielen 4,0 Millionen - 10,7 Prozent aller Jobs - unter den Schutz des Gesetzes, wie die Behörde am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Die restlichen 1,5 Millionen betreffen Ausnahmen bei Auszubildenden, Praktikanten und Beschäftigten unter 18 Jahren.

Mehr als die Hälfte - 2,2 Millionen - waren Minijobs, der Rest Vollzeit- und Teilzeitstellen. Frauen machten einen Anteil von 61,7 Prozent an den Geringverdienern aus. Sie verdienten im April 2014 demnach im Schnitt brutto 7,21 Euro je Stunde, die betroffenen Männer 7,18 Euro. Durch die Einführung des Mindestlohns wären nach den Daten vom April 2014 geschätzt 431 Millionen Euro mehr Bruttolohn monatlich ausgezahlt worden, davon 58 Prozent an Frauen.

Vor allem Beschäftigte im Einzelhandel und der Gastronomie profitieren den Angaben zufolge von der Einführung des Mindestlohns mit jeweils rund 0,5 Millionen Jobs. Dort gibt es in vielen Betrieben keine Tarifverträge. Wie viele Beschäftigte seit der Einführung am 1. Januar 2015 tatsächlich Mindestlohn bekommen und ob Jobs dadurch weggefallen sind, lässt sich anhand der Daten nicht sagen. Voraussichtlich soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2017 auf 8,80 Euro steigen. (dpa)

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