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Dringend gebraucht werden freiwillige Helfer in vielen sozialen Einrichtungen. Denn durch das Ende der Wehrpflicht fallen 90 000 Zivi-Stellen weg. Foto: ddp

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Statt Zivi: Freiwillige Hilfe

Ab Juli ergänzt der Bundesfreiwilligendienst das Soziale und das Ökologische Jahr. Der Bund fördert 35 000 Stellen. Interessierte können sich jetzt schon bewerben.

Thomas Reinecke sieht sein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) sehr pragmatisch. „Das FSJ lässt sich anrechnen auf die Wartezeit im Studium“, sagt der 20-Jährige, der seit Oktober vorigen Jahres für die Rehabilitationszentrum Berlin Ost GmbH in Berlin geistig Behinderte betreut. Und zudem könne er sich hinterher, sollte er die Zulassung für ein Studium im Bereich der Sonderpädagogik bekommen, sein FSJ gleich als Praktikum anrechnen lassen.

Mit Vorzügen wie Anrechnung von Wartesemestern für das Studium oder Praxiserfahrung wirbt derzeit auch die für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständige Bundesministerin Kristina Schröder (CDU) für den neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD). Dieser soll, in Ergänzung zum bisher bestehenden Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ), ab dem 1. Juli vor allem die Lücke schließen, die durch das Aus der Wehrpflicht und damit dem Wegfall von bislang rund 90 000 Zivildienstleistenden entsteht. Für 35 000 Männer und Frauen ist Geld da.

Doch die neue Alternative steht nicht nur jungen Menschen offen, die nach der Schule nicht sofort mit Ausbildung oder Studium beginnen möchten, sondern auch – und das ist der Unterschied zum FSJ und FÖJ – jenen, die älter als 27 Jahre sind. Das öffnet auch die Möglichkeit für frühere Erwerbstätige, die nach einer Auszeit wieder Fuß fassen möchten in der Arbeitswelt, oder etwa für Rentner, Frühpensionierte und Arbeitslosengeld- Empfänger. Als zentrale Voraussetzung reicht der Nachweis, die Schulpflicht vollendet zu haben. In Berlin und Brandenburg sind das jeweils zehn Jahre. Zudem öffnet der Staat den Bundesfreiwilligendienst auch für Ausländer. Wer über einen Aufenthaltstitel verfügt, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt, kann sich um eine Tätigkeit bemühen.

Interessierte können sich schon jetzt für einen Job bewerben, der je nach Profil zwischen sechs und 24 Monaten dauern kann. Das Bundesfamilienministerium hat dafür unter www.bundesfreiwilligendienst.de eine Stellenbörse eingerichtet, auf der bundesweit Stellen angeboten werden. Für Berlin listete die Seite Anfang Juni zum Beispiel mehr als 820 freie Plätze auf.

„Die Eingangshürden für den Bundesfreiwilligendienst sind nicht allzu hoch“, sagt Sonja Kudella. Sie ist bei der gemeinnützigen Berliner Beschäftigung Integration Qualifizierung GmbH (BIQ) für den Bundesfreiwilligendienst zuständig. Die BIQ bietet auf der Internetseite des Ministeriums mehr als 70 Plätze in Berlin an, von Betreuung von Behinderten und benachteiligten Jugendlichen über Altenpflege in Seniorenheimen bis hin zu Hausmeisterjobs. „Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf und Kopie des letzten Schulzeugnisses genügen“, sagt sie. Notendurchschnitt oder Fremdsprachenkenntnisse spielten keine Rolle.

38,5 Stunden in der Woche arbeitet der Berliner FSJ'ler Reinecke in der Wohnstätte. Er hilft im Haushalt, begleitet Behinderte zu Arztbesuchen, geht mit ihnen spazieren, bastelt und fährt mit seiner Gruppe auch mal in den Urlaub. Besonders die Ausflüge machten großen Spaß, sagt er.

Die Bezahlung liegt mit weniger als 300 Euro im Monat jedoch unter dem Sold vergleichbarer Zivildienstleistender. Daran wird sich auch künftig mit dem BFD nicht viel ändern. Laut Gesetz stehen den neuen Bundesfreiwilligen ebenso wie den Freiwilligen im FSJ oder im FÖJ pro Monat maximal 330 Euro Taschengeld zur Verfügung. Dazu können noch Geld für Unterkunft, Verpflegung und Berufskleidung kommen. Wie viel dann tatsächlich gezahlt wird, entscheiden jedoch die Einsatzstellen.

„Wer Geld verdienen möchte, ist bei uns nicht richtig", sagt Ariane Böttcher. Sie ist bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zuständig für den BFD. Die AWO, die unter www.awo-freiwillich.de für den Freiwilligendienst wirbt und in Berlin und Brandenburg selbst rund 50 BFD-Plätze anbietet, hebt deshalb andere Vorteile in den Vordergrund. „Der Freiwilligendienst ist wichtig für die Persönlichkeitsbildung und macht sich nach Aussagen von Arbeitgebern auch im Lebenslauf gut“, sagt sie. Hinzu kommt die Übernahme von Sozialversicherungsleistungen. „Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle“, heißt es beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Wer mindestens zwölf Monate Bundesfreiwilligendienst leistet, hat zudem einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bestehen bleibt auch der Anspruch auf Kindergeld, was lange Zeit politisch heftig umstritten war. Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die sich für den Freiwilligendienst entscheiden, dürfen davon 60 Euro als so genannte nicht berücksichtigte Einnahme behalten. Ein Manko hat der BFD aber im Unterschied zum Sozialen oder ökologischen Jahr: Er kann nicht im Ausland absolviert werden. Wer älter als 27 Jahre ist, kann dafür aber seinen Sozialjob auch in Teilzeit angehen – mit 20 Stunden pro Woche.

Im August wird Thomas Reinecke sein FSJ nach zehn Monaten beenden. Gelohnt haben wird sich sein soziales Engagement in jedem Fall. Zusätzlich zu seinen Erfahrungen im Rehazentrum hat er an Seminaren teilgenommen, die auch für künftige Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes Pflicht sind. Dort hat er viel gelernt über Lernmanagement, Bewerbungstraining oder Konfliktlösung am Arbeitsplatz. „Und das“, da ist er sich sicher, „hilft mir später, egal ob im Studium oder im Arbeitsleben.“

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