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Wirtschaft: Stempel auf der Cornflakes-Packung

Schokolade, Pudding oder Weißbrot können schon jetzt gentechnisch verändertes Sojalecithin oder Stärke aus GenMais enthalten. Doch erst vom heutigen Sonntag an müssen solche Stoffe in europäischen Supermarktregalen und auf Speisekarten klar gekennzeichnet werden.

Schokolade, Pudding oder Weißbrot können schon jetzt gentechnisch verändertes Sojalecithin oder Stärke aus GenMais enthalten. Doch erst vom heutigen Sonntag an müssen solche Stoffe in europäischen Supermarktregalen und auf Speisekarten klar gekennzeichnet werden. Dann müssen Hersteller, deren Cornflakes, Brötchen oder Tortenmehl mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Rohstoffe enthalten, dies auf der Verpackung angeben. Das gilt unabhängig davon, ob die veränderten Gene noch im Endprodukt nachweisbar sind. Auf dem Produkt in der Zutatenliste oder bei unverpackten Lebensmitteln an der Auslage heißt es künftig: „genetisch verändert“, „enthält genetisch verändertes ...“ oder „aus genetisch verändertem ... hergestellt“. Auf den Hinweis kann verzichtet werden, wenn die Genspuren unbeabsichtigt oder technisch unvermeidbar in das Produkt gelangt sind, etwa durch Pollenflug oder beim Transport der Futtermittel in Lastwagen, in denen vorher Gen-Futter transportiert worden war.

Tierische Endprodukte wie Fleisch, Milch und Eier müssen nicht gekennzeichnet werden – auch dann nicht, wenn die Kuh oder das Huhn mit transgenem Soja oder Mais gefüttert worden sind. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Strafen bei einem Verstoß gegen die neuen Regeln verzögerte der unionsdominierte Bundesrat. Sie können nun voraussichtlich erst Mitte Juni in Kraft treten. Tsp

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