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Werden Steuernummern doppelt vergeben, kann das teuer werden.

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Update

Steuer-ID: Fiskus vergibt Steuernummern doppelt

Panne im Amt: Einige Bürger haben zwei ID-Nummern bekommen, manchmal ist aber auch ein- und dieselbe Nummer an zwei Steuerzahler vergeben worden. Steuerberater empfehlen, den Steuerbescheid genau zu kontrollieren. Sonst drohen Nachteile.

Sie soll einzigartig und unverwechselbar sein - die 2007 eingeführte Steuer-Identifikationsnummer. Doch für viele Bürger war das nicht der Fall: Sie erhielten gleich zwei ID-Nummern oder mussten sie sich mit anderen teilen, wie aus einer am Donnerstag bekannt gewordenen Übersicht des Bundesfinanzministeriums sowie eines Fachdienstes hervorgeht. Bis Anfang Dezember 2013 gab es nach Ministeriumsangaben in 164 451 Fällen Hinweise auf eine mögliche Mehrfachvergabe. Das zuständige Bundeszentralamt für Steuern sei dem nachgegangen und habe bereits 106 029 Fälle erledigt. Etwa 14 000 seien noch unbearbeitet. „Der Bundesregierung ist bekannt, dass es Sachverhalte gibt, in denen einer Person mehrere Steueridentifikationsnummern zugewiesen wurden“, heißt es in einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion. „Beispielsweise wird bei der Rückkehr nach einem Auslandsaufenthalt von den Meldebehörden häufig eine neue Steueridentifikationsummer angefordert.“

Seit die aus den 1920er Jahren stammende Karton-Lohnsteuerkarte ausgedient hat, müssen Arbeitgeber Merkmale wie die Steuerklasse elektronisch abfragen. Hierzu werden die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers benötigt. Sie wird für mehr als 80 Millionen Bürger vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Die ID-Nummer bleibt ein Leben lang gültig. Sie ist nötig, um elektronische Geschäftsprozesse einzuführen.

Nach Informationen der Deutschen Steuergewerkschaft kann eine Person auch dann mehrere Nummern bekommen, wenn das Computersystem Probleme mit der Schreibweise des Namens hat. Die Gefahr gebe es besonders bei fremdländischen Namen, sagte der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, dem Tagesspiegel. In solchen Fällen sollten die Steuerbürger die Behörden auf den Irrtum hinweisen. "Es kann aber nichts Schlimmes passieren", meint der Steuerexperte. Problematischer sei dagegen der Fall, dass eine Steuer-ID an zwei Personen vergeben wird. Dies sei möglich, wenn die Namen und Geburtsdaten der Steuerzahler so ähnlich seien, dass die Bürokratie von einer Identität ausgehe. Über einen solchen Fall berichtet das Fachblatt „Steuerberater intern“. Einer der beiden sei dadurch in eine falsche, ungünstigere Steuerklasse eingestuft worden. Nach Angaben des Bundeszentralamts sind von dieser Art bislang etwa 1300 Fälle bekannt. Diese seien durch manuelle Eingabefehler zu erklären. Nach Meinung von "Steuerberater intern" könne die Dunkelziffer aber durchaus höher sein. Fälle der doppelten Vergabe fielen nämlich nur auf, wenn dies zu unmittelbaren Nachteilen für Betroffene führten: „Niemand weiß, wie viele Doubletten produziert wurden.“

Sylvia Mein, Sprecherin des Deutschen Steuerberaterverbands, rät Steuerzahlern, ihren Steuerbescheid genau zu kontrollieren, um möglichen Pannen auf die Spur zu kommen. Wer auf Ungereimtheiten stößt, kann innerhalb von einem Monat Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und so verhindern, dass dieser wirksam wird. (mit dpa)

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