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Wirtschaft: Steueramnestie ist ohne Kontrollmitteilung denkbar

Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) rückt jetzt offenbar selbst von seinen Forderungen nach Kontrollmitteilungen für Kapitalerträge in Deutschland ab. Sollte sich die Union im Vermittlungsverfahren des Bundesrates im Frühjahr hartnäckig gegen Kontrollmitteilungen sperren, hieß es jetzt in Eichels Ministerium, dann werde man auf einen leichteren Zugriff auf die so genannte Kontenevidenzzentrale dringen.

Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) rückt jetzt offenbar selbst von seinen Forderungen nach Kontrollmitteilungen für Kapitalerträge in Deutschland ab. Sollte sich die Union im Vermittlungsverfahren des Bundesrates im Frühjahr hartnäckig gegen Kontrollmitteilungen sperren, hieß es jetzt in Eichels Ministerium, dann werde man auf einen leichteren Zugriff auf die so genannte Kontenevidenzzentrale dringen.

Dieses zentrale BankkontenRegister war beim Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen eingerichtet worden, um terroristischen Organisationen schneller den Geldhahn zudrehen zu können. In der Kontenevidenzzentrale sollen spätestens ab Frühling die Stammdaten aller Kontoinhaber in Deutschland erfasst werden. Der Zugriff ist bisher nur in strafrechtlichen Verdachtsfällen zulässig. Im Finanzministerium heißt es nun, die Möglichkeit eines Zugriffs der Finanzämter auf die Zentraldatei zum Abgleich der Angaben der Banken mit den Angaben der Steuerzahler über Kapitalerträge in der Steuererklärung werde man als Alternative zu den Kontrollmitteilungen ebenfalls akzeptieren.

Die Automatische Erstellung von solchen Mitteilungen ist auch ein zentraler Eckpunkt in der so genannten „Brücke zur Steuerehrlichkeit“. Die Eckpunkte des Steueramnestiegesetzes, dass zum Juli in Kraft treten soll, will Eichel am Mittwoch im Kabinett vorliegen. Betroffene sollen den Plänen zufolge eine „strafbefreiende Erklärung“ abgeben können, in denen sie unversteuertes Vermögen angeben. Hierzu zählen nicht nur Schwarzgelder, sondern auch unversteuerte Kapitalerträge. Die Betroffenen zahlen auf dieses Vermögen eine pauschale Steuer und erhalten im Gegenzug Straffreiheit. Diese gilt jedoch nur für die Steuerhinterziehung. Sollte das Geld auf kriminellem Wege erworben worden sein, bleibt das nicht straffrei.

Wenn die Erklärung bis zum Jahresende vorliegt, so wird das Vermögen mit dem am 1. Januar 2003 bestehenden Verkehrswert erfasst und darauf 25 Prozent Abschlag erhoben. Wird die Erklärung im Rahmen des befristeten Amnestiegesetzes zwischen Januar und Juni 2004 abgegeben, wird ein Steuersatz von 35 Prozent fällig. asi

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