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Skandalprozess. Das Verfahren basiert auf einer 865 Seiten langen Anklageschrift. Wäre der Befangenheitsantrag durchgekommen, hätte der Prozess ganz von vorne aufgerollt werden müssen.

© dpa

Steuerbetrug: Prozess gegen Deutsche-Bank-Mitarbeiter geht weiter

Ein Befangenheitsantrag gegen die Frankfurter Richter wurde abgelehnt. Nun geht der Prozess um die Hinterziehung von 220 Millionen Euro weiter.

Der Wirtschaftsstrafprozess gegen sieben ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank wegen Umsatzsteuerbetrug beim Handel mit Emissionszertifikaten kann wie geplant fortgesetzt werden. Der Befangenheitsantrag gegen die Richter der 2. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt wurden am Montag abgelehnt. Mehrere Verteidiger hatten Richter Martin Bach und seinen Beisitzern zum Prozessauftakt am 15. Februar vorgehalten, sie seien befangen, weil sie die Angeklagten durch Äußerungen auch in einem ZDF-Beitrag über die Skandale der Deutschen Bank indirekt als schuldig bezeichnet und damit vor Prozess-Auftakt quasi verurteilt hatten. Die dafür zuständigen Ersatzrichter lehnten den Antrag als unbegründet ab. Es habe keine Vorverurteilung gegeben, das Gericht sei nicht befangen. 

Wäre dem Antrag stattgegeben worden, hätte der spektakuläre Prozess wegen schwerer bandenmäßiger Steuerhinterziehung vor der 2. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Frankfurter Landgerichts gestoppt und das Verfahren komplett neu aufgerollt werden müssen, dass auf einer 865 Seiten langen Anklageschrift basiert. Jetzt wird der Prozess vorerst bis Ende Mai an 26. Verhandlungstagen fortgesetzt.

30 Mitarbeiter und diverse Kunden im Visier

Beim Handel mit Emissionszertifikaten mit Hilfe von Händlern der Deutschen Bank war zwischen Herbst 2009 und Frühjahr 2010 Umsatzsteuer in Höhe von 220 Millionen Euro hinterzogen worden. Rund 30 Mitarbeiter der Deutschen Bank und mehrere Geschäftspartner gerieten in das Visier der Ermittler. Vor fünf Jahren waren diverse Kunden der Bank bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die 220 Millionen Euro hat die Bank schon vor Jahren zurückgezahlt. 

Die sieben angeklagten Banker weisen die Vorwürfe zurück. Der erste hatte sich bereits am 2. Verhandlungstag in der vergangenen Woche zum Teil unter Tränen geäußert. Der 54jährige ehemalige Leiter des zuständigen Geschäftsbereichs bedauerte zwar sein Handeln, betonte aber in seiner mehrstündigen Aussage am gestrigen dritten Verhandlungstag, dass er fest überzeugt gewesen war, weder illegal zu handeln noch eine Straftat zu begehen. Er sei von Kunden getäuscht worden und einem Betrüger auf den Leim gegangen. Zudem seien innerhalb der Bank, wie er am Montag sagte, weder von der Steuerabteilung noch von den Compliance-Experten, die die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften überprüfen, Einwände gegen die Geschäfte mit Emissionszertifikaten vorgetragen worden. Deshalb habe es für ihn keinen Anlass gegeben, die Geschäfte zu stoppen. Auch die Tatsache, dass gegen einige Kunden der Geschäftspartner der Bank wegen Verdacht auf Geldwäsche ermittelt wurde, war für den Banker wie auch die Compliance-Abteilung kein Grund, das Verhalten zu ändern.

54-Jährigem drohen vier Jahre Haft

Der Angeklagte betonte im Übrigen auch, dass die Bank nicht nur den Handel mit Emissionszertifikaten für Kunden abwickelte, sondern dass eigene Händler damit auch untereinander Geschäfte machten. Genauer erläuterte er das aber nicht. Er versicherte zudem, dass er die offenbar für die Bank einträglichen Geschäfte nicht organisiert habe, um sich selbst höhere Boni zu sichern.

Als Ende 2009 in mehreren Magazinen und Zeitungen Berichte über einen massenhaften Steuerbetrug mit Emissionszertifikaten erschienen, sei für ihn, so der Familienvater, wegen der positiven Signale der eigenen Experten klar gewesen, dass damit nicht die Deutsche Bank gemeint sein könne. Allerdings räumte der Banker, der bis zu seiner Freistellung 2012 schon 37 Jahre für das Institut gearbeitet hatte (Ende 2015 kam es zur Kündigung), dass er immer ein gewisses Reputationsrisiko für die Bank gesehen habe. Was legal sei, könne möglicherweise in der Öffentlichkeit als nicht legitim angesehen werden. Auch hier habe er sich an die zuständige Stelle in der  Bank gewandt. Aber das Reputational Risk Committee, also das Gremium, das sich über Folgen von Geschäften für das Ansehen der Bank kümmert, hatte keine Einwände. Dem 54jährigen droht mit knapp vier Jahren die höchste Strafe.

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