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Wirtschaft: Steuerentlastungen: Forderung wird lauter

Die Bundessteuerberaterkammer hat weitere Entlastungen bei der Einkommensteuer gefordert. Der Tarifverlauf und die Freibeträge müssten an die Einkommensentwicklung angepasst werden, forderte der Vizepräsident der Kammer, Hans Günter Senger.

Die Bundessteuerberaterkammer hat weitere Entlastungen bei der Einkommensteuer gefordert. Der Tarifverlauf und die Freibeträge müssten an die Einkommensentwicklung angepasst werden, forderte der Vizepräsident der Kammer, Hans Günter Senger. Denn nur durch eine steuerliche Berücksichtigung der Einkommenssteigerungen lasse sich die inflationsbedingte "kalte Progression" vermeiden. Die dadurch entstehenden "heimlichen Steuererhöhungen" machten bereits die Senkung des Spitzensteuersatzes auf 48,5 Prozent in diesem Jahr "wirkungslos", betonte Senger.

Mit der Forderung nach einem steuerlichen Inflationsausgleich schließt sich die Bundessteuerberaterkammer den Vorschlägen an, die bereits der Bund der Steuerzahler und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemacht haben. Senger verwies darauf, dass der Spitzensatz der Einkommensteuer 1958 bei 100 000 Mark und damit erst ab dem 20,8-fachen des durchschnittlichen Jahreseinkommens eines Arbeitnehmers gegriffen habe. Im vergangenen Jahr habe der Höchstsatz dagegen bereits beim 2,1-fachen dieses Jahreseinkommens zugeschlagen. Der Ausbildungsfreibetrag für auswärtige Unterbringung sei zum letzten Mal vor 24 Jahren erhöht worden. Seither betrage dieser Freibetrag 4200 Mark.

Senger räumte freilich ein, dass bei der rot-grünen Steuerreform insgesamt "die Richtung stimmt". Als positive Beispiele nannte er die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25 Prozent und die Umstellung auf das Halbeinkünfteverfahren, wonach Dividenden und Spekulationsgewinne beim Anteilseigner nur noch zur Hälfte besteuert werden. Auch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld von Personenunternehmen sei eine gute Sache. Zu Gunsten des Mittelstandes seien jedoch weitere Verbesserungen erforderlich. Insbesondere komme die Senkung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent ab dem Jahr 2005 zu spät. Zudem seien Korrekturen bei der Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Betriebsveräußerungen von Personenunternehmen nötig. Die Unternehmer, die in den Jahren 1999 und 2000 verkauft hätten, müssten einbezogen werden. Bisher fallen sie durch den Rost. Denn mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999 hatten SPD und Grüne den halben Steuersatz abgeschafft. Die Wiedereinführung gilt nur für Firmenveräußerungen ab Anfang 2001.

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