zum Hauptinhalt
Richtig Steuern lohnt sich. Rund 900 Euro holen sich Arbeitnehmer im Schnitt zurück, hat die Stiftung Warentest herausgefunden.

© ankiro - Fotolia

Steuererklärung 2015: Nachschlag vom Fiskus ist dieses Jahr möglich

Viele Steuerzahler bekommen Geld zurück, wenn sie mit dem Finanzamt abrechnen. In diesem Jahr wohl sogar mehr als sonst.

Nein, Spaß macht sie meist nicht, die Steuererklärung. Belege sortieren, Formulare ausfüllen, in Ratgebern stöbern – es gibt sicherlich schönere Arten, seinen Tag zu verbringen. Aber kaum lukrativere. Rund 900 Euro holen sich Arbeitnehmer im Schnitt zurück, hat die Stiftung Warentest herausgefunden. Mit einer Rückzahlung können – wie immer – vor allem Eltern rechnen, die ein Kind bekommen haben und nun von Freibeträgen profitieren, Ehepartner mit ungünstigen Steuerklassen, die sich ihre zu hohen Abzüge vom Finanzamt zurückholen, und Anleger, deren Steuersatz unter den 25 Prozent liegt, die von den Banken als Abgeltungsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Neu bei der Steuererklärung für das Jahr 2014 sind Erleichterungen und Steuersparmöglichkeiten für Mieter, Wohnungseigentümer und Beschäftigte, die berufsbedingt viel unterwegs sind. Zudem sind zahlreiche Gerichtsverfahren anhängig, die Steuerzahlern kräftige Nachschläge bescheren könnten.

Von offenen Verfahren profitieren

Um von diesen Verfahren zu profitieren, müssen Sie auf Folgendes achten:

Vorsorgeaufwand. Neben der Kranken- und Pflegeversicherung sollten Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand auch die Beiträge zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Krankentagegeldversicherung sowie Ausgaben für Zusatzversicherungen (Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Brille) aufführen. Diese sind zwar schon heute absetzbar, praktisch scheitert das aber an den Höchstbeträgen, die meist schon durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind. In einem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) wehren sich Steuerzahler gegen diese Beschränkung. Bei einem Erfolg der Kläger können Sie auf eine Nachzahlung hoffen.

Krankheiten. Auch Ausgaben für Ärzte, Medikamente oder Therapien kann man zwar grundsätzlich von der Steuer absetzen. Aber die Finanzämter muten Patienten einen so hohen Selbstbehalt zu, dass sie praktisch auf den Kosten sitzen bleiben. Dagegen richtet sich eine weitere Klage, die beim BFH anhängig ist. Darin wird geklärt, ob Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung vom ersten Euro an steuermindernd berücksichtigt werden müssen.

Scheidung. Bis 2012 konnte man die Kosten einer Scheidung (Anwalts- und Gerichtskosten) als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung angeben. Seit 2013 ist das nicht mehr möglich. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat jedoch im Oktober 2014 entschieden, dass Scheidungskosten auch weiterhin steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Letztlich muss der BFH entscheiden. Steuerbescheide bleiben in diesem Punkt so lange offen.

Von Reformen profitieren

Unterhalt: Wer Eltern, Kindern oder Lebensgefährten finanziell unter die Arme greift, steht bei der Steuererklärung 2014 besser da als vorher. In der Anlage Unterhalt kann man jetzt bis zu 8354 Euro und damit 224 Euro mehr absetzen als 2013.

Handwerker: Die Ausgaben für Handwerker und Haushaltshilfen (haushaltsnahe Dienstleistungen) gehören zu den größten Steuersparmöglichkeiten überhaupt. Für Gartenarbeiten, Renovierungen oder Sanierungen kann man Handwerkerlohn (nicht Material!) in Höhe von bis zu 6000 Euro im Jahr angeben. 20 Prozent davon kann man als Steuerersparnis direkt von der Steuerschuld abziehen. Wer den 6000-Euro-Rahmen voll ausschöpft, kann seine Steuerschuld so um beachtliche 1200 Euro senken. Der Katalog der steuermindernden Arbeiten umfasst dank des BFH jetzt auch den nachträglichen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung, einen Dachausbau im Eigenheim oder den Anbau eines Wintergartens. Für Haushaltshilfen kann man sogar Lohnkosten von bis zu 20 000 Euro im Jahr ansetzen, mögliche Steuerersparnis: 4000 Euro im Jahr.

Werbungskosten: Arbeitnehmer bekommen pro Jahr 1000 Euro pauschal als Werbungskosten vom Finanzamt zugebilligt. Das klingt viel. Allerdings ist die Pauschale schon ausgeschöpft, wenn man 15 Kilometer oder weiter von der Arbeit entfernt wohnt und Vollzeit (an 230 Tagen im Jahr) beschäftigt ist. Für den Weg zur Arbeit (einfache Entfernung) kann man die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer ansetzen. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, kann auch höhere Ticketkosten gegen Nachweis geltend machen. Neu für die Steuererklärung 2014: Auch Sammelstellen, von denen aus die Arbeitnehmer weiter verteilt werden, gelten als Arbeitsstätte.

Wenn der Arbeitsweg allein schon reicht, um über die 1000-Euro-Pauschale zu kommen, mindern alle weiteren Werbungskosten (Gewerkschaftsbeiträge, Fortbildung, dienstlich genutzte Handys/Laptops) die Steuerlast. Bei Dienstreisen profitiert man zudem von höheren Verpflegungspauschalen: Wer mehr als acht Stunden unterwegs ist, kann zwölf Euro am Tag, bei einer 24-stündigen Reise 24 Euro pro Tag ansetzen.

Umzugskosten: Seit dem 1. März 2014 gibt es höhere Pauschalen für Menschen, die aus beruflichen Gründen umziehen. Ledige können ohne Nachweis 715 Euro von der Steuer abziehen, Verheiratete 1429 Euro. Brauchen die Kinder Nachhilfe, weil sie sonst den Schulwechsel nicht schaffen, kann man auch diese Kosten beim Finanzamt geltend machen. Seit dem 1. März gilt dafür ein neuer Höchstbetrag von 1802 Euro im Jahr.

Zweitwohnung: Verschlechtert haben sich dagegen Arbeitnehmer mit zweitem Wohnsitz. Sie dürfen für die Einrichtung, Miete, Betriebskosten und Abschreibungen nur noch bis zu 1000 Euro monatlich absetzen. Vorher waren es die Mietkosten, die für eine 60 Quadratmeter große Wohnung in der jeweiligen Wohngegend üblich waren. In Ballungszentren konnten die Summen höher liegen. Besonders umstellen müssen sich Nesthocker, die andernorts arbeiten oder studieren, aber noch immer ein kostenloses Zimmer im Haus der Eltern haben. Singles müssen jetzt nachweisen, dass sie mehr als zehn Prozent der Haushaltskosten (Miete oder Nebenkosten) am Heimatort mittragen.

Weitere Infos finden Sie im aktuellen „Finanztest“-Heft (Februar 2015) und im „Finanztest“-Spezial „Steuern 2015“.

Zur Startseite