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Wirtschaft: Steuerfahnder jagen Eigentümer von Ferienhäusern

Düsseldorf. Deutsche, die Ferien-Immobilien – vor allem in Spanien und auf Mallorca – besitzen, werden bald Post von der Steuerfahndung (siehe Lexikon, Seite 17) bekommen.

Düsseldorf. Deutsche, die Ferien-Immobilien – vor allem in Spanien und auf Mallorca – besitzen, werden bald Post von der Steuerfahndung (siehe Lexikon, Seite 17) bekommen. Nach Informationen des Handelsblatts verschicken die Finanzbehörden zurzeit flächendeckend ein Formular, mit dem Eigentümer detailliert Auskunft über die Umstände ihres Hauserwerbs geben sollen. Der Grund: Die Fahnder wollen Steuersündern auf die Schliche kommen, die ihre Finca mit Schwarzgeld finanziert haben.

Das Schreiben fordert von Hausbesitzern Aufklärung über die Lage des Grundstücks, die Grundstücksart (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung), die Nutzung sowie über Einkünfte aus Vermietung oder Veräußerung. Außerdem soll die Frage beantwortet werden, „welche Anschaffungskosten sind angefallen, und wie wurden sie finanziert". Beigefügt ist ein Merkblatt, worin der Steuerpflichtige unter anderem darüber belehrt wird, dass er „zur Mitwirkung verpflichtet“ ist.

Jörg Alvermann, Partner der Kölner Kanzlei Streck Mack Schwedhelm, rät den Adressaten, die Fragen trotzdem auf keinen Fall ohne fachkundigen Beistand zu beantworten. „Im Steuerrecht gibt es keine Pflicht, umfassend über private Tatsachen Auskunft zu erteilen“, sagte Alvermann dem Handelsblatt.

Die Schreiben sind offensichtlich Teil einer neuen Fahndungswelle, die derzeit über deutsche Immobilienbesitzer im Ausland hereinbricht. Nicht nur, dass die spanischen Behörden den deutschen Kollegen umfangreiche Listen über Immobilienbesitz Deutscher in Spanien übergeben haben. Deutsche Fahnder, sagt Alvermann, ermittelten zunehmend auch auf fremdem Boden. Dies gelte auch für Frankreich, Belgien oder Österreich.

„Das ist in der Tat so“, sagt Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG). Auch Bernhard Swienty, von der Kanzlei Linklaters Oppenhoff&Rädler, hat ähnliche Erfahrungen gemacht. „Auch wir haben den Eindruck, dass das zunimmt.“ An Personal mangelt es den Steuerfahndungsstellen jedenfalls nicht mehr. Waren in den vergangenen Jahren die Kapazitäten in den Finanzbehörden eng, zeichnet sich jetzt ab, dass auch hier Ernst gemacht wird.

So geht aus dem vor wenigen Tagen vorgelegten Ergebnisbericht des Bundesrechnungshofs für das Jahr 2002 hervor, dass die Länder deutlich aufstocken. „In Bayern“, so der Bericht, „liegt nunmehr die Zahl der Kräfte um 64 Prozent oder 140 Fahnder über der Ausstattung von 1994, in Baden-Württemberg werden jährlich 20 neue Fahnder eingesetzt".

Teure Yachten im Hafen von Saint Tropez, Fincas auf Mallorca – in den meisten Fällen geht es um Anschaffungen mit Schwarzgeld. Gerade Immobilien werden häufig mit nicht versteuertem Bargeld bezahlt. Ein ehemaliger Makler auf der Ferieninsel, der nicht ntlich genannt werden will, erläutert: „Käufer und Verkäufer setzen den Preis im Vertrag niedriger an als vereinbart, damit ein Teil des Betrags aus Schwarzgeld gezahlt werden kann." Das hat mittlerweile auch die spanischen Behörden auf den Plan gerufen. „Die werden bei diesem Trick ja auch betrogen“, sagt Ondracek.

Aber immer öfter reisen deutsche Ermittler in den Süden und helfen bei der Aufklärung. Zwar ist diese Amts- und Rechtshilfe schon länger zulässig. Jedoch nutzen deutsche Fahnder ihre Rechte jetzt häufiger als früher. Selbst ermitteln dürfen sie auf fremdem Boden nicht. Aber sie können zum Beispiel an Durchsuchungen teilnehmen – und von den Funden profitieren. Engagierte Fahnder nutzen auch schon mal ihren Urlaub, um privat auf eigene Faust im Ausland zu ermitteln. „Das“, sagt Anwalt Swienty, „ist mit Sicherheit rechtswidrig.“Jan Keuchel/HB

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