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Steuerfahndung: Verschärfte Kontenabfrage "hervorragend bewährt"

Die seit einem Jahr geltende verschärfte Kontenabfrage zur Eindämmung von Steuerhinterziehung hat sich nach Darstellung von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) "hervorragend bewährt".

Berlin - Zwar gebe es keine Zahlen, in wie vielen Fällen Steuerhinterziehung und Leistungsmissbrauch aufgedeckt worden seien. "Fest steht jedoch, dass auf diesem Wege eine Vielzahl bislang unbekannter Konten und Depots aufgedeckt werden konnte", erklärte Steinbrück am Donnerstag in Berlin. In Einzelfällen seien mehrere 100.000 Euro durch Vollstreckung eingenommen worden.

Zur Förderung von Steuerehrlichkeit ist es Finanzämtern und anderen Behörden seit April 2005 erlaubt, Konten von Bürgern zu ermitteln. Im Kampf gegen Terrorfinanzierung und Geldwäsche werden Konten schon länger abgefragt. Bis Ende März 2006 wurden laut Finanzministerium 15 464 steuerliche Kontenabrufe bearbeitet. Daneben gibt es Anfragen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zusammenhang mit möglicher Terrorfinanzierung und Geldwäsche. Im Jahr 2005 hatte es hier 62.410 Anfragen gegeben. Berichte der Kreditwirtschaft über angeblich mehrere Millionen Kontenabfragen hatte das Finanzministerium mehrfach als Panikmache zurückgewiesen.

Seit April 2005 haben Finanzämter, Arbeitsagenturen, Sozialämter und Bafög-Stellen unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen. Eine Abfrage erfolgt erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben in der Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht es zunächst nur um Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse. Stellt sich heraus, dass Konten nicht angegeben wurden, wird derjenige um Aufklärung gebeten. Erhärtet sich der Betrugsverdacht, kann von Banken die Offenlegung der Guthaben und Geldtransfers verlangt werden. ()

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