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Wirtschaft: Steuerfahndung

Ein nicht vorhandenes Arbeitszimmer, das in der Steuererklärung angegeben wurde, die schwarz angestellte Putzfrau oder gar geheime Gelder im Ausland: alles Grund genug, um die Steuerfahnder (siehe Bericht Seite 15) vor der Tür stehen zu haben. Die Steuerfahndungsstellen ermitteln, ob die Steuern rechtmäßig bezahlt werden.

Ein nicht vorhandenes Arbeitszimmer, das in der Steuererklärung angegeben wurde, die schwarz angestellte Putzfrau oder gar geheime Gelder im Ausland: alles Grund genug, um die Steuerfahnder (siehe Bericht Seite 15) vor der Tür stehen zu haben. Die Steuerfahndungsstellen ermitteln, ob die Steuern rechtmäßig bezahlt werden. Bei Steuerstraftaten haben sie ein weitgehendes Zugriffsrecht auf Daten des Steuerpflichtigen - auch bei anderen Stellen, zum Beispiel bei Banken. Oder sie dürfen das Haus durchsuchen. Wegen Steuerhinterziehung bestraft werden kann in Deutschland, wer wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben beim Finanzamt macht. Dann drohen Geld- oder sogar Gefängnisstrafen, bei schweren Fällen bis zu zehn Jahren. fw

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