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Wirtschaft: Steuergutschrift für die Aktionäre

So manch ein Aktionär wird sich vielleicht wundern, wenn er zum Ende des Jahres mal seine Ertragsbescheinigungen studiert.Während die auf die Dividende fällig werdende Kapitalertragsteuer einheitlich 25 Prozent ausmacht, fällt die Relation zwischen Ausschüttungsbetrag und dem sogenannten Körperschaftsteuerguthaben, das ebenfalls auf der Dividendenbescheinigung ausgewiesen wird, in vielen Fällen höchst unterschiedlich aus.

So manch ein Aktionär wird sich vielleicht wundern, wenn er zum Ende des Jahres mal seine Ertragsbescheinigungen studiert.Während die auf die Dividende fällig werdende Kapitalertragsteuer einheitlich 25 Prozent ausmacht, fällt die Relation zwischen Ausschüttungsbetrag und dem sogenannten Körperschaftsteuerguthaben, das ebenfalls auf der Dividendenbescheinigung ausgewiesen wird, in vielen Fällen höchst unterschiedlich aus.In manchen Fällen, wie zum Beispiel bei Dürr oder Mannesmann, wird gar keine Körperschaftsteuer ausgewiesen.Da drängt sich die Frage auf: Wofür steht diese Steuer eigentlich, und wie funktioniert sie?

Die Antwort ist zunächst ganz simpel.Was für den Arbeitnehmer die Einkommensteuer, ist für gewerbliche Unternehmen die Körperschaftsteuer.Grob gesagt, wird sie auf den mit der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Betriebsgewinn fällig.Anders als bei der Einkommensteuer ist Progression dabei allerdings ein Fremdwort.Der deutsche Fiskus kennt bei der Körperschaftsteuer nämlich nur zwei Steuersätze: 45 Prozent, wenn die Gewinne den Rücklagen zugeführt werden, und 30 Prozent, wenn sie an die Anteilseigner ausgeschüttet werden - zum Beispiel in Form einer Dividende.

Dazu wird, wie bei der Einkommensteuer auch, jeweils noch der Solidaritätszuschlag fällig.Was also an die Aktionäre ausgezahlt wird, ist der bereits versteuerte Gewinn.Zehn Mark Dividende waren ursprünglich einmal rund 14,30 Mark.Diese bereits versteuerten zehn Mark muß der Aktionär theoretisch noch einmal als Kapitaleinkünfte versteuern - was einer Doppelbesteuerung gleichkommt.Diese Benachteilugung gegenüber Zinseinkünften hat selbst der Fiskus eingesehen und folgende Regelung getroffen: Die von dem Unternehmen zu zahlende Körperschaftsteuer stellt lediglich eine Vorauszahlung dar.Die endgültige Versteuerung erfolgt zum perönlichen Steuersatz des Aktionärs im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung.

Fein raus sind da Aktienanleger, deren Kapitaleinkünfte den Freibetrag von jährlich 6100 DM (Ledige) beziehungsweise 12 200 DM (Verheiratete) nicht übersteigen.Sie bekommen nicht nur die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer ausbezahlt, sondern zusätzlich auch noch die anteilige Körperschaftsteuer bar mitausgezahlt.Auf diese Weise kann der Aktionär zusätzlich noch einmal mit drei Siebteln der Bardividende rechnen.Berücksichtigt man den ebenfalls mitausgezahlten anteiligen Solidaritätszuschlag, sind es rund 46 Prozent.Aber nur dann, wenn das Unternehmen seinen gesamten Gewinn im Inland erzielt und dementsprechend versteuert hat.

Aktienanleger, die regelmäßig den Wirtschaftsteil des Tagesspiegel lesen, wissen allerdings: Dieser Zustand wird mehr und mehr zur Ausnahme, denn die inländischen Unternehmen zieht es verstärkt ins Ausland, weil dort niedrigere Steuersätze locken als zu Hause.Das Schema dabei ist genauso simpel wie effektiv.Toll im Ausland, mager im Inland, heißt die Devise: Die Produktion bleibt im Inland - und damit auch die Kosten.Die Gewinne durch den Verkauf der Produkte entstehen im Ausland - zum Beispiel über eigens gegründete Tochtergesellschaften in europäischen Nachbarländern, Lateinamerika oder Fernost.Für große Konzerne ist das überhaupt kein Problem.Es lohnt sich vor allem für die, die ihre Produkte ohnehin überwiegend im Ausland verkaufen - etwa für die deutschen Maschinenbauer.Der Steuerkick ergibt sich dadurch, daß der deutsche Fiskus bei Gewinnen, die bereits im Ausland versteuert wurden, auf eine nochmalige Besteuerung in der Regel verzichtet.Für die Aktionäre bedeutet das allerdings: Auf diesen Teil der Dividende wird keine Körperschaftsteuer gezahlt.Es gibt folglich also auch keine Gutschrift.Wie groß das Verhältnis zwischen dem im Inland und dem im Ausland versteuerten Gewinn am Ende ist, hängt vom jeweiligen Unternehmen, seiner Geschäftsstruktur und dem jeweiligen Geschäftsergebnis ab.

Faustregel: Je export-orientierter das Geschäft, desto kleiner dürfte in den nächsten Jahren das Steuerguthaben ausfallen - zumal nach der Einführung des Euro auch bei Steuerangelegenheiten die Karten neu gemischt werden.

PETER HEIN

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