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STEUERHINTERZIEHUNG: Strengere Regeln

Steuersünder sollen bei einer Selbstanzeige nur noch dann straffrei ausgehen, wenn sie all ihre Vergehen zugeben. Eine entsprechende Neuregelung soll der Bundesrat an diesem Freitag beschließen.

Steuersünder

sollen bei einer Selbstanzeige nur noch dann straffrei ausgehen, wenn sie all ihre Vergehen zugeben. Eine entsprechende Neuregelung soll der Bundesrat an diesem Freitag beschließen. Stimmt die Länderkammer zu, sind Teilselbstanzeigen nicht mehr möglich. Bisher können Steuerhinterzieher auch dann mit Straffreiheit rechnen, wenn sie nur die Vergehen zugeben, bei denen sie Gefahr laufen, ohnehin bald erwischt zu werden. Zudem sollen die Strafen strenger werden. Hat ein Steuerzahler mehr als 50 000 Euro am Fiskus vorbeigeschleust, muss er künftig neben den nachgeforderten Steuern und Zinsen eine zusätzliche Strafe von fünf Prozent der Steuersumme leisten. hej

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