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Wirtschaft: Steuerhinterziehung

Steuerbürger, die ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, also etwa im Rahmen ihrer Steuererklärung versuchen, über das legale Maß hinaus ihre Steuerschuld zu verringern oder sich einen Steuervorteil zu sichern, machen sich der Steuerhinterziehung schuldig. Maßgeblich ist dabei, dass man den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht.

Steuerbürger, die ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, also etwa im Rahmen ihrer Steuererklärung versuchen, über das legale Maß hinaus ihre Steuerschuld zu verringern oder sich einen Steuervorteil zu sichern, machen sich der Steuerhinterziehung schuldig. Maßgeblich ist dabei, dass man den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Schuldig macht sich mit anderen Worten also, wer die Behörde über steuerlich wichtige Tatsachen in Unkenntnis lässt. Außerdem macht sich schuldig, wer pflichtwidrig die Verwendung von so genannten Steuerzeichen unterlässt. Die Straftat Steuerhinterziehung wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren geahndet. Es können aber auch „nur“ Geldstrafen verhängt werden.Tsp

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