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Steuern: Musterprozess gegen Kürzung der Pendlerpauschale

Im Streit um die Kürzung der Pendlerpauschale durch die große Koalition hat der Bund der Steuerzahler einen ersten Musterprozess eingeleitet. Mit diesem und weiteren Verfahren will der Verband die neue Regelung kippen.

Düsseldorf - Konkret geht es in dem Verfahren um einen Mann aus Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern, der täglich 75 Kilometer auf dem Weg zur Arbeit zurücklegen muss, wie der Verband mitteilte. Die Neuregelung wird zwar eigentlich erst 2007 wirksam. Die vor dem Finanzgericht des Landes eingereichte Klage richtet sich aber gegen die Kürzung des Steuerfreibetrages in einem Lohnsteuerermäßigungsverfahren. Durch die Eintragung eines solchen Freibetrages können Steuerzahler vorab für das kommende Jahr eine Reduzierung ihrer Steuerlast erreichen. (Az. 1 K 497/06)

Die von Union und SPD durchgesetzte Neuregelung sieht vor, dass die ersten 20 Kilometer Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden können. Ist der Arbeitsweg kürzer, entfällt die Steuerminderung damit ganz, ist er länger, wird der Steuervorteil entsprechend reduziert. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler verstößt dies "in eklatanter Weise gegen das in der Verfassung verankerte Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit". Demnach soll nur das frei verfügbare Einkommen besteuert werden. Aufwendungen, die durch die Fahrt zur Arbeit entstehen, sind dem Verband zufolge "weder frei verfügbar noch privat veranlasst". Vielmehr dienten sie ausschließlich der Erzielung von Erwerbseinkommen.

Der Bund der Steuerzahler plant nach eigenen Angaben weitere Verfahren gegen die Kürzung der Pendlerpauschale. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat bereits seine Mitglieder dazu aufgerufen, mit juristischen Mitteln gegen die Einschnitte vorzugehen. (tso/AFP)

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