Wirtschaft : Steuern sparen mit der Kirchensteuer

Mitglieder können den Betrag uneingeschränkt absetzen

Berlin. „Es besteht keine Staatskirche“, heißt es in Artikel 137 der Weimarer Verfassung. Laut Grundgesetz gilt dieser Paragraph auch heute noch. Dennoch sind Kirche und Staat in Deutschland nicht strikt getrennt. Deutlich wird dies auch im Steuerrecht: Wer Kirchensteuer zahlt, kann sie als Sonderausgabe bei der Bemessung der Einkommensteuer abziehen. Im vergangenen Jahr entgingen der öffentlichen Hand dadurch Einnahmen von 3,58 Milliarden Euro, 1,52 Milliarden Euro davon entfielen auf den Bund.

Den Kirchen selbst kommt die Subvention nur indirekt zugute, Profiteure sind in erster Linie ihre Mitglieder. So hat die Evangelische Kirche von Hessen-Nassau errechnet, dass ein Single mit einem Bruttoarbeitslohn von 36000 Euro eigentlich 671 Euro Kirchensteuer zahlen müsste.

Dank der Abzugsmöglichkeit beläuft sich die tatsächlich zu entrichtende Kirchensteuer aber nur auf 433 Euro. Den Rest legt der Staat drauf.

Für die Kirchen ist dies von großem Vorteil. Würde die Steuervergünstigung wegfallen, „stellt sich die Frage, wie die Kirchenmitglieder reagieren“, sagt Adolf Zeitler, Chef der Steuerkommission der Evangelischen Kirche in Deutschland. „Mit Sicherheit würde dies zu einer Austrittswelle führen“ – und damit zu einem geringeren Aufkommen an Kirchensteuern. Dadurch hätten die Kirchen nicht mehr genug Geld für die Erfüllung ihrer „gesellschaftsrelevanten Aufgaben“, wie dem Betrieb von Kindergärten oder Bildungseinrichtungen. „Würden die Kirchen diese Aufgaben nicht wahrnehmen, müsste der Staat die Kosten tragen“, sagt Zeitler. Die Steuervergünstigung, die der Fiskus Kirchenmitgliedern gewährt, fließe somit „an die Gesellschaft zurück“.

Ähnlich sieht dies auch Hans Dietrich von Loeffelholz, Leiter der Abteilung Öffentliche Finanzen beim Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung. Für Kirchensteuern gelte dasselbe wie für die meisten Spenden: „Sie dienen dazu, den Staat zu entlasten“, sagt Loeffelholz. Würde die Abzugsmöglichkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe abgeschafft, kämen auf den Staat deutliche Mehrkosten zu. „Es gibt wesentlich problematischere Subventionen, die auf den Prüfstand gehören“, sagt Loeffelholz.

Dieser Meinung widerspricht Rudolf Ladwig vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten. Er kritisiert, dass andere soziale Träger gegenüber der Kirche benachteiligt werden: „Spenden für Vereine und Parteien können nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abgesetzt werden. Für die Kirchensteuer gibt es keine solche Obergrenze.“ Durch diese Ungleichbehandlung hätten die Kirchen eine Vormachtstellung errungen. „Bei den meisten Sozialleistungen halten die Kirchen ein Monopol, das andere Anbieter nicht durchbrechen können.“ Die Bürger hätten oft keine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Einrichtungen. Dass das Steuerrecht diesen Zustand fördert, sieht Ladwig nicht ein. „Die weltanschauliche Neutralität des Staates ist eindeutig verletzt.“

Subventionsland Deutschland – in dieser Serie berichtet der Tagesspiegel über die milliardenschweren finanziellen Wohltaten des Staates für Bürger und Wirtschaft. Morgen: Wie der Staat Luftfahrtgesellschaften beim Flugbenzin entgegenkommt.

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