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Staat verzichtet auf viel Geld durch Steuerschlupfloch.

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Update

Steuerpolitik: Berlin kontert Hessens Vorschlag zur Start-up-Finanzierung

Die große Koalition tut sich schwer mit der Besteuerung von Streubesitzveräußerungen. Damit bleibt auch ein Steuerschlupfloch offen. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer glaubt nun, einen Ausweg zu haben.

Kann die Finanzierung von Start-up-Unternehmen auf eine sichere Basis gestellt werden, ohne dass der Staat auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verzichten muss? Diese Frage quält derzeit die große Koalition. Es geht dabei um die Besteuerung von Streubesitz, also Beteiligungen an Unternehmen unterhalb von zehn Prozent. Die Veräußerungsgewinne daraus sind steuerfrei. Das kann aber auch als Steuerschlupfloch von Vermögenden genutzt werden, wodurch Steuerausfälle entstehen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und eine deutliche Mehrheit der Länder im Bundesrat hatten geplant, daher eine Besteuerung einzuführen.

Nach massiven Protesten aus den Koalitionsfraktionen (die SPD sorgt sich um das Wagniskapital bei Start-ups, der Wirtschaftsflügel der Union sperrt sich generell gegen höhere Besteuerung) und der betroffenen Unternehmensverbände hatte Schäuble einen Rückzieher gemacht und das Gesetzgebungsverfahren gestoppt. Es soll nun eine Lösung gesucht werden, welche die Start-up-Finanzierung nicht gefährdet und europarechtskonform ist.

Großbritannien als Vorbild

Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) machte nun am Donnerstag einen Lösungsvorschlag und forderte Schäuble auf, möglichst schnell zu handeln. Schäfer schlägt vor, „eine vergleichbare Förderung von Start-ups wie in Großbritannien“ einzuführen. Dies sei mit Brüssel machbar.

Demnach würde die Steuerfreiheit bei der Veräußerung von Streubesitzanteilen nur dann gelten, wenn das Unternehmen zu dem Zeitpunkt, in dem das Kapital geflossen ist, noch klein war. Dies ist bei Start-ups üblicherweise der Fall.

Yzer: Steuerbefreiung muss bleiben

Berlins Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) reagierte mit Skepsis auf den Vorstoß des Länderkollegen. "Die Bundesregierung hat die Initiative des Bundesfinanzministeriums gestoppt." Sie sehe deshalb momentan keine Notwendigkeit zur Änderung des Status quo.

Berlin gilt als Start-up-Metropole. Rund 2500 der jungen, meist technologielastigen Unternehmen gibt es in der Bundeshauptstadt. Viele von ihnen haben in der Wachstumsphase Schwierigkeiten größere Geldgeber zu finden. Nicht zuletzt deshalb waren Branchenvertreter im Sommer gegen den Entwurf des Ministeriums sturmgelaufen.

Berlin selbst hat eine Bundesratsinitiative gestartet, um Start-ups den Zugang zu Kapital zu erleichtern. "Start-ups und Businessangels sollen steuerbefreit bleiben", sagte Yzer dem Tagesspiegel weiter. "So steht es auch in unserer Bundesratsinitiative."

Beliebte Praxis bei Banken

Schäfer hingegen begründet die von ihm vorgeschlagene Beschränkung der Steuerfreiheit nach Unternehmensgröße damit, dass das unerwünschte und vom Bundesrat seit langem kritisierte Steuerschlupfloch geschlossen werden könne, das sich aus der Steuerfreiheit von Streubesitzveräußerungen ergibt und genutzt wird, um Steuern auf Dividenden zu vermeiden.

Dieses Vorgehen ist offenbar auch bei Banken nicht unüblich. Vereinfacht gesagt werden dabei steuerpflichtige Dividendenerträge durch Transaktionen in steuerfreien Veräußerungsgewinn überführt. „Es gibt keine überzeugenden Gründe, Veräußerungsgewinne aus Streubesitzanteilen nicht zu besteuern“, sagte Schäfer. Die eingenommen Summen könnten dann genutzt werden, um Erleichterungen gerade für mittelständische Unternehmen zu finanzieren. Schäfer verwies unter anderem auf verbesserte Abschreibungsregeln bei geringwertigen Wirtschaftsgütern oder eine günstigere Verlustverrechnung.

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