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Wirtschaft: Steuerreform: Die Besten werden aus dem Land getrieben (Kommentar)

Bei der Steuerreform geht es um die Frage, ob es gelingt, bessere Bedingungen für mehr wirtschaftliche Dynamik zu schaffen, so dass Deutschland auf einen höheren Wachstumspfad einschwenken kann. Erreicht die Steuerreform ihr Ziel?

Bei der Steuerreform geht es um die Frage, ob es gelingt, bessere Bedingungen für mehr wirtschaftliche Dynamik zu schaffen, so dass Deutschland auf einen höheren Wachstumspfad einschwenken kann. Erreicht die Steuerreform ihr Ziel?

Die Steuerreform wird die Sachkapitalbildung anregen, sowohl bei den Kapitalgesellschaften als auch bei den Personengesellschaften, und zwar, weil die Steuersätze niedriger sein werden als bisher. Von daher ist die Steuerreform eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. Allerdings: Die Abschreibungsregeln werden verschärft. Wie stark die Steuersätze effektiv sinken, ist noch nicht bekannt. In einzelnen Branchen können sie auch steigen.

Die Steuerreform macht einen expliziten Unterschied zwischen der Besteuerung der Unternehmen und der Besteuerung der natürlichen Personen, also der Unternehmer. Unternehmen werden mit dem niedrigeren Steuersatz belegt, der Steuersatz für persönliche Einkommen liegt höher. Damit gibt es einen gespaltenen Steuersatz. Das bringt Probleme mit sich, denn er bedeutet relative Bevorzugungen und Benachteiligungen, es führt zwangsläufig zu Ausweichverhalten.

Die Steuerreform ist auf die Kapitalgesellschaften zugeschnitten. Bei den entnommenen Gewinnen der Personengesellschaften fällt dagegen der höhere Einkommensteuersatz an. Berücksichtigt man die Gewerbesteuer, so ergibt sich für die Körperschaften ein Steuersatz von 37,5 Prozent (25 Prozent plus Gewerbesteuer) und für die natürlichen Personen bei pauschalierter Anrechnung der Gewerbesteuer ein Satz von 45 Prozent in der Spitze im Jahr 2005 (jeweils ohne Berücksichtigung des Soli). Die Frage lautet, ob die Personengesellschaften relativ benachteiligt werden. Diese Sorge brauchte man sich nicht zu machen, wenn die Personengesellschaften in der deutschen Volkswirtschaft relativ belanglos wären. Dies ist aber nicht der Fall. 85 Prozent der deutschen Unternehmen sind als Personengesellschaften organisiert. Wichtig ist, dass die kleinen und mittleren Unternehmen die meisten Arbeitsplätze bereitstellen. Da es von den Anreizwirkungen her wirtschaftlich nicht zu begründen ist, dass die Inhabergesellschaften anders behandelt werden sollen als die Kapitalgesellschaften, muss man den Unterschied zwischen Unternehmen und Unternehmer flickschusterisch korrigieren. Dabei besteht die Gefahr willkürlicher Sonderbehandlungen.

Die Steuerreform begünstigt die Selbstfinanzierung und drängt den Kapitalmarkt zurück. Sie begünstigt die Kapitalbildung in den bestehenden Unternehmen, also in den Altunternehmen, denn sie können vorrangig Selbstfinanzierung betreiben. Damit wird das Alte begünstigt, das Neue, das Innovative wird relativ benachteiligt. Dies befördert nicht den sektoralen Strukturwandel und die Modernisierung einer Volkswirtschaft.

Kapitalbildung in allen Ehren, eine weitere Frage ist, wie die Steuerreform die Leistungsmotivation der Menschen beeinflusst, die man für mehr Dynamik braucht. Unter dem Blickwinkel der Leistungsmotivation macht es keinen Sinn, zwischen Unternehmen und Unternehmer zu unterscheiden und die Unternehmen gegenüber dem Unternehmer zu bevorzugen.

Die Steuerreform favorisiert das Sachkapital und stellt das Humankapital hintenan. Wer eine Mark nicht in den Konsum steckt, sondern in einem Unternehmen investiert, muss für das dort gebundene Kapital einen niedrigen Steuersatz bezahlen. Wer dagegen eine Mark für eine bessere Ausbildung verwendet, also in sein Humankapital investiert, muss sein höheres Einkommen, das dadurch möglich wird, mit einem höheren Steuersatz versteuern. Auch hier befördert die Spaltung des Steuersatzes nicht die Modernisierung einer Volkswirtschaft.

Humankapital wird im internationalen Standortwettbewerb mobiler: Qualifizierte Arbeitnehmer können hohen Steuern ausweichen. Dies wird wichtig in der Konkurrenz der Finanzplätze Frankfurt und London, aber auch wenn es gilt, qualifizierte Kräfte für die Forschungslabors und für die Entwicklung und als Spitzenkräfte des Managements anzulocken. Es nutzt wenig, über die Green Card 20 000 Inder ins Land zu locken, wenn es wegen der im internationalen Vergleich hohen Einkommensteuersätze nicht möglich ist, amerikanische Experten zu attrahieren, und wenn junge deutsche Experten wegen der Steuersätze bei uns lieber ins Ausland gehen.

Wo kann die Lösung liegen? Ein einheitlicher, niedriger Steuersatz wäre in der Tat optimal. Pragmatisch können die hier diskutierten unerwünschten Wirkungen, jedenfalls zum Teil, vermieden werden, wenn die Spaltung des Steuersatzes zwischen den Einkommen der Kapitalgesellschaft und den Einkommen der natürlichen Personen möglichst niedrig gehalten wird. Auch eine zeitliche Streckung ist machbar, wenn sonst die Konsolidierung des Haushalts gefährdet wird. Dabei muss aber eine stufenweise Reduzierung jetzt schon verbindlich festgelegt werden.

Während die Spaltung des Steuersatzes in der Zukunft korrigierbar sein wird, ist der Übergang zum Halbeinkünfteverfahren für längere Zeit irreversibel. Die dabei zugrunde liegende Unterscheidung zwischen dem Unternehmensbereich und dem Bereich der natürlichen Personen ist mit einer unterschiedlichen Behandlung ähnlicher wirtschaftlicher Tatbestände wie etwa bei den Veräusserungsgewinnen verbunden. Grundsätzlich ließe sich eine pragmatische Lösung dahingehend finden, nicht zu dem Halbeinkünfteverfahren überzugehen und gleichzeitig eine Spaltung des Steuersatzes zu vermeiden. Beispielsweise könnten ein Satz für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne zunächst von 30 Prozent und ein Einkommensteuersatz in der Spitze von 42 Prozent festgesetzt werden.

Horst Siebert

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