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Wirtschaft: Steuersatz für Betriebsveräußerungen: Regierung will Zusagen einhalten

Die Zusage an die Unternehmen, den Steuersatz für Betriebsveräußerungen zu halbieren, wird nach Angaben von Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye im Gesetzentwurf genau eingehalten. Es könne nicht die Rede davon sein, dass diese Vereinbarung nur "halbherzig" verwirklicht werde, sagte Heye am Freitag vor der Presse in Berlin.

Die Zusage an die Unternehmen, den Steuersatz für Betriebsveräußerungen zu halbieren, wird nach Angaben von Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye im Gesetzentwurf genau eingehalten. Es könne nicht die Rede davon sein, dass diese Vereinbarung nur "halbherzig" verwirklicht werde, sagte Heye am Freitag vor der Presse in Berlin. Man könne davon ausgehen, "dass dies eins zu eins umgesetzt wird".

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat den Gesetzentwurf zur Halbierung des Steuersatzes für Betriebsveräußerungen kritisiert. Insbesondere nicht zu akzeptieren sei die Absicht, die Wiedereinführung des 1999 abgeschafften halben Steuersatzes erst ab 2001 gelten zu lassen, erklärte der BDI am Freitag in Berlin. Es gleiche einer "steuerrechtlichen Achterbahn", wenn Veräußerungsgewinne in den Jahren 1999/2000 voll versteuert werden müssten, in allen anderen Jahren aber der halbe Steuersatz greife. Solche Willkür könne verhindert werden, indem zumindest auf Antrag die geplante Regelung bereits in den laufenden Veranlagungen für diese zwei Jahre gewährt werde. Das Kabinett will den Entwurf eines Ergänzungsgesetzes zur Steuerreform am kommenden Mittwoch beschließen.

Wie der BDI weiter mitteilte, bleibe das Ergänzungsgesetz aber auch an anderen Stellen hinter dem Entschließungsantrag zurück, "mit dem die Zustimmung zur Steuerreform im Bundesrat erwirkt wurde". Hand anlegen müsse der Bundestag bei der Gesetzesberatung auch bei Abfindungen für Arbeitnehmer. Es sei nicht nachzuvollziehen, weshalb zwischen Veräußerungsgewinnen und Abfindungen steuerrechtlich unterschieden werden solle. Außerdem müsse der für 2005 angestrebte Spitzensteuersatz von 42 Prozent vorgezogen werden. Dafür könnten die Zinsersparnisse im Bundeshaushalt aus der Versteigerung der UMTS- Mobilfunklizenzen verwendet werden.

In dem jetzt bekannt gewordenen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) sind noch weitere bisher unbekannte Einschränkungen enthalten: So soll beispielsweise für die Halbierung des durchschnittlichen Steuersatzes eine Untergrenze eingeführt werden, die beim jeweiligen Eingangssteuersatz der Lohnsteuer liegt. Dieser beträgt im kommenden Jahr 19,9 Prozent, im Jahr 2003 dann 17 Prozent und von 2005 an 15 Prozent.

Außerdem gilt diese Regelung nur für Veräußerungsgewinne bis zehn Millionen Mark. Bei der im vergangenen Jahr abgeschafften Regelung galt zuletzt eine Obergrenze von 15 Millionen Mark. Damit werden zahlreiche Mittelständler von dieser Regelung ausgeschlossen. Für diese Unternehmen bleibt aber die Wahlmöglichkeit, wie nach dem geltenden Recht den Verkaufserlös rechnerisch auf fünf Jahre zu verteilen. Auf diese Weise können auch sie die Steuerprogression mildern.

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