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Wirtschaft: Steuerstreit um Versicherungen

Finanzämter wollen Lebensversicherern an den Kragen DÜSSELDORF (rl/HB).Lebensversicherungen laufen nicht selten 30 Jahre lang.

Finanzämter wollen Lebensversicherern an den Kragen DÜSSELDORF (rl/HB).Lebensversicherungen laufen nicht selten 30 Jahre lang.In dieser Zeit verändern sich oftmals die Lebensverhältnisse.Die Kunden passen ihre Policen an.Doch da schlägt neuerdings der Fiskus zu, verweigert die Steuerfreiheit der Erträge und den Sonderausgabenabzug der Beiträge.Für Bernhard Schareck ist es "ein Kampf um jeden Pfennig," den die Finanzbehörden seit Ende des Jahres gegen Lebensversicherungen führen.Schareck ist Vorsitzender des Steuerausschussen im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Hintergrund: Geld aus einer Lebensversicherung ist normalerweise steuerfrei, und die Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig.Voraussetzung ist, daß der Todesfallschutz mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme ausmacht, die Beiträge mindestens fünf Jahre lang gezahlt werden und der Vertrag wenigstens zwölf Jahre lang läuft.Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, dann sind die Zinsen aus Lebensversicherungen einkommensteuerpflichtig.Die Gesellschaften müssen bei Fälligkeit 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen. An der steuerlichen Mindestlaufzeit scheiden sich nun die Geister.Bei Vertragsänderungen setzen die Finanzbehörden seit kurzem den Rotstift an.Sie vertreten die Auffassung, daß schon vor der Änderung die steuerliche Mindestlaufzeit eingehalten sein muß.Diese Meinung ist umstritten.Doch selbst wenn die Vor-Frist eingehalten worden ist, muß ab dem Änderungszeitpunkt auch noch einmal die steuerliche Mindest-"Rest"-Laufzeit abgewartet werden.Im Einzelnen beanstanden die Steuerbehörden Abkürzungen der Vertragslaufzeit, Summenanpassungen, Tarifwechsel, Wechsel der versicherten Person oder der Zahlungsweise und ähnliche Dinge. Dabei reagieren die Steuerbehörden von Region zu Region unterschiedlich.Es kann durchaus passieren, daß in Kiel aufgrund einer Änderung der Police nachträglich Steuern auf die Lebensversicherung verlangt werden, in Bonn aber nicht.Denn nur einige Finanzbeamte sehen in derartigen Änderungen praktisch die Kündigung des alten und den Abschluß eines neuen Vertrages.Dabei berufen sie sich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9.Mai 1974.Darin hatte das Gericht über einen Wechsel des Versicherungsnehmers zu entscheiden (die Kinder zahlten fortan die Beiträge der Eltern).Damals hatte der BFH zugunsten der Verbraucher entschieden, da wesentliche Vertragsmerkmale unberührt blieben.Im Umkehrschluß folgern einige Oberfinanzdirektionen nun, daß Vertragsänderungen steuerlich als Neuabschlüsse zu behandeln seien, wenn Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie oder Prämienzahlungsdauer verändert werden. Der Versicherungsverband ist einstweilen in einen regen Schriftwechsel mit der Finanzverwaltung eingetreten.Die Länderreferenten sollen nach einer Erörterung zu dem Schluß gekommen sein, daß nur ein Gesetz die "verfestigte Verwaltungsmeinung" ändern könne.Doch damit dürfte frühestens ein Jahr nach der Wahl zu rechnen sein.Zwar erwägen die Versicherer alternativ eine Klage, doch auch das könnte dauern.

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