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Wirtschaft: Steuersünder müssen ins Gefängnis BGH: Keine Milde

bei schweren Vergehen.

Karlsruhe - Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen ehemaligen Unternehmer aus Bayern auf, der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatte. Das Landgericht Augsburg hatte den geständigen Angeklagten im vergangenen Jahr zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt – obwohl der BGH bereits 2008 entschieden hatte, dass bei Hinterziehung in Millionenhöhe eine Aussetzung zur Bewährung nur unter besonderen Umständen infrage kommt. Die Staatsanwaltschaft legte deshalb Revision ein. Die Strafzumessung sei in diesem Fall fehlerhaft, erklärte nun der BGH (Az. 1 StR 525/11).

Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf Aktien im Wert von 7,2 Millionen Euro erhalten, in seiner Einkommensteuererklärung aber falsch deklariert. Anschließend ließ er sich einen Trick einfallen, um auch für seine Einnahmen als Geschäftsführer weniger Steuern zu zahlen: Er verzichtete zum Schein auf ein Gehalt und veranlasste die „Schenkung“ des Geldes an seine Frau und seine Kinder. dpa

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