Stichwort: Europa AG
Die Gesellschaftsform wurde 2004 in der EU eingeführt. Sie soll unter anderem grenzüberschreitende Fusionen erleichtern und Kosten sparen.
Die Gesellschaftsform wurde 2004 in der EU eingeführt. Sie soll unter anderem grenzüberschreitende Fusionen erleichtern und Kosten sparen. Oberstes Organ ist die Hauptversammlung der
Aktionäre. Bei der Leitung kann das
Unternehmen wählen: Entweder wird
die Verantwortung – wie in Deutschland – zwischen Vorstand und Aufsichtsrat geteilt. Oder das Unternehmen wird – wie im angelsächsischen Raum – von einem Gremium („Board“) geführt, das mit einem CEO und einem Chairman
Leitungs- und Aufsichtsfunktion vereint. Arbeitnehmervertreter verhandeln mit den Arbeitgebern in einem besonderen Gremium über die Einzelheiten der
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