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Wirtschaft: Stichwort: Gewährträgerhaftung bringt Vorteile

Gewährträgerhaftung bedeutet, dass die öffentliche Hand für finanzielle Schwierigkeiten staatlicher Institute haften muss. Die Regelung würde angewendet, wenn die Verbindlichkeiten einer Sparkasse oder Landesbank größer wären als ihr Vermögen.

Gewährträgerhaftung bedeutet, dass die öffentliche Hand für finanzielle Schwierigkeiten staatlicher Institute haften muss. Die Regelung würde angewendet, wenn die Verbindlichkeiten einer Sparkasse oder Landesbank größer wären als ihr Vermögen. Dann müsste der Staat einspringen und die Forderungen der Gläubiger erfüllen. Dieser Anspruch tritt neben die von der Sparkassenorganisation unterhaltene Einlagen- und Institutssicherung (Einlagensicherungsfonds). Sparkassen und Landesbanken rechtfertigen die Gewährträgerhaftung mit dem Förderauftrag, den sie im Auftrag des Staates erfüllen. Tatsächlich hat noch kein Institut die Gewährträgerhaftung in Anspruch genommen. Dennoch sorgt sie für Unmut bei den privaten Geldhäusern. Sie sehen in der Gewährträgerhaftung einen Wettbewerbsvorteil der öffentlich-rechtlichen Banken und Sparkassen, denn mit dieser Garantie im Rücken erhielten die Institute ein besseres Rating und könnten sich somit billiger am Kapitalmarkt refinanzieren. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband weist diesen Vorwurf zurück. Trotz der gesetzlich festgelegten Gemeinwohlorientierung gelte der Grundsatz der wirtschaftlichen Rentabilität. Der Staat sei schliesslich nicht verpflichtet, eine unrentable Sparkasse oder Landesbank durch dauerhafte Zuschüsse aufrecht zu erhalten.

bb

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