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Wirtschaft: Stichwort: Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzverfahren wird eingeleitet, wenn ein Unternehmen oder ein Privatmann überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Ziel ist es, unter Aufsicht eines Gerichts das verbliebene Vermögen gleichmäßig unter den Gläubigern aufzuteilen.

Ein Insolvenzverfahren wird eingeleitet, wenn ein Unternehmen oder ein Privatmann überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Ziel ist es, unter Aufsicht eines Gerichts das verbliebene Vermögen gleichmäßig unter den Gläubigern aufzuteilen. Dazu werden Geld, Material, Grundstücke und Maschinen in die so genannte Insolvenzmasse aufgenommen und anschließend verwertet. Ansprüche können alle geltend machen, die noch Geld zu bekommen haben: Die Forderung der Großbank steht gleichberechtigt neben dem Anspruch des Arbeiters auf Zahlung seines Lohns. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann sowohl vom Schuldner selbst als auch von einem Gläubiger gestellt werden.

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