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Wirtschaft: STICHWORT: KONVERGENZ

TspGemäß dem Maastricht-Vertrag darf/muß in den jeweiligen Mitgliedsländern: (1.) die durchschnittliche Inflationsrate im Jahr vor der Eintrittsprüfung maximal 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der - höchstens drei - preisstabilsten Länder liegen; (2.

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Gemäß dem Maastricht-Vertrag darf/muß in den jeweiligen Mitgliedsländern: (1.) die durchschnittliche Inflationsrate im Jahr vor der Eintrittsprüfung maximal 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der - höchstens drei - preisstabilsten Länder liegen; (2.) das jährliche Budgetdefizit der öffentlichen Haushalte drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht übersteigen, es sei denn, die Quote ist erheblich und laufend zurückgegangen und liegt in der Nähe des Referenzwertes, oder der Referenzwert wird nur ausnahmsweise und vorübergehend überschritten und die Quote bleibt in der Nähe des Referenzwertes; (3.) der gesamte Schuldenstand der öffentlichen Hand nicht höher als 60 Prozent des BIP sein, es sei denn, die Quote ist hinreichend rückläufig und nähert sich rasch genug dem Referenzwert; (4.) die Währung mindestens zwei Jahre lang vor der Konvergenzprüfung unter Einhaltung der normalen Bandbreite am Wechselkursverbund des EWS teilgenommen haben, die Landeswährung darf nicht auf Initiative des Beitrittskandidaten abgewertet worden sein; (5.) die durchschnittliche Rendite langfristiger Staatsanleihen im Verlauf eines Jahres vor dem Konvergenztest nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt der entsprechenden Zinsen in den - höchstens drei - Ländern mit den niedrigsten Inflationsraten liegen.

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