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Stichwort: Revisionsverfahren

Karlsruhe/Düsseldorf - Das Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) ist normalerweise eine reine Juristenveranstaltung. Da der BGH Urteile der Landgerichte allein auf rechtliche Fehler überprüft, werden weder Zeugen vernommen noch sonstige Beweise erhoben.

Karlsruhe/Düsseldorf - Das Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) ist normalerweise eine reine Juristenveranstaltung. Da der BGH Urteile der Landgerichte allein auf rechtliche Fehler überprüft, werden weder Zeugen vernommen noch sonstige Beweise erhoben. Nicht einmal die Angeklagten müssen anwesend sein. Der BGH - die einzige und letzte Instanz, die gegen Strafurteile der Landgerichte angerufen werden kann - ist also an Sachverhalt gebunden, der im ersten Prozess festgestellt worden ist. Nur wenn das Landgericht sich bei der Würdigung der Beweise in Widersprüche verwickelt, kann der BGH die Feststellungen beanstanden.

Der Schwerpunkt liegt damit bei der rechtlichen Prüfung. Zum einen kontrolliert der BGH, ob die einschlägige Strafnorm richtig angewandt worden ist. Dabei fällen die fünf Strafsenate des BGH immer wieder Grundsatzentscheidungen, die für die unteren Instanzen verbindlich sind. Zum anderen kann ein Urteil auch wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und zur neuen Verhandlung zurückverwiesen werden. Fehler etwa bei der Besetzung der Richterbank oder Verstöße gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens zählen zu den «absoluten Revisionsgründen», die zwingend zur Aufhebung des Urteils führen. (tso/dpa)

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