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Wirtschaft: Stiftung Datenschutz soll 2011 starten

Justizministerium fordert Haushaltsmittel

Von Hans Monath

Berlin - Die FDP drängt darauf, dass die bundesweit tätige Stiftung Datenschutz im kommenden Jahr ihre Arbeit aufnimmt. „Die Stiftung soll 2011 stehen", sagte der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), bei einem Besuch in der Redaktion des Tagesspiegels. Deshalb sollten in den laufenden Haushaltsberatungen des Bundestags zumindest Anfangsmittel für die neue Einrichtung bereitgestellt werden.

Die im Koalitionsvertrag versprochene Stiftung soll Bürger aufklären und das Wissen über Datenschutz fördern, nach Vorbild der Stiftung Warentest Angebote bewerten sowie Produkte und Firmen zertifizieren. Nach den Vorstellungen des Staatssekretärs soll die Stiftung damit die Bürger in die Lage versetzen, selbst zu entscheiden, was sie an Datensammlungen über sich zulassen. Als neues Instrument zum Datenschutz schlägt das Justizministerium einen Warnbutton im Internet vor, der auf versteckte Kosten hinweist. Laut Stadler spielt das Justizministerium beim Ausbau des Datenschutzes eine aktive Rolle: „Unser Ministerium entscheidet und gestaltet mit.“ Es habe durchgesetzt, dass im Arbeitnehmerdatenschutzgesetz Videoüberwachung generell verboten wurde. Mit Blick auf die Debatte um Google Street View verteidigte Stadler das Vorhaben, kein auf den Geodatenanbieter zugeschnittenes Gesetz vorzulegen. Nun sollen Regelungen für alle Firmen erarbeitet werden, die durch die Verknüpfung von Datensammlungen Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofile ermöglichen.

Stadler sprach sich generell dafür aus, auch auf Bundesebene mehr Elemente direkter Demokratie zu schaffen. Um auch differenzierte Lösungen zu ermöglichen, sollten Volksbegehren- und Volksentscheid mit den Vorteilen des parlamentarischen Systems verknüpft werden, das etwa Minderheitenschutz garantiere. Mit Blick auf den Streit um die Untertunnelung des Stuttgarter Bahnhofs („Stuttgart 21“) warnte der liberale Politiker davor, die Phase der Bürgerbeteiligung beliebig auszuweiten: „Wenn die Möglichkeiten der Mitsprache ausgeschöpft sind, muss eine rechtskräftig getroffene Entscheidung auch gelten.“ Hans Monath

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