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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat 26 der 31 umstrittenen Codeshare-Flüge von Air Berlin mit Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg genehmigte 26 der 31 umstrittenen Codeshare-Flüge mit der arabischen Etihad genehmigt.

© dpa

Streit um Codeshare-Flüge: Air Berlin vorerst gerettet

Etihad Airways kann seine umstrittenen Code-Share-Flüge mit Air Berlin im aktuellen Winterflugplan weitgehend fortsetzen. Für Deutschlands zweitgrößte Airline ist das ein wichtiger Etappensieg.

Die angeschlagene Fluggesellschaft Air Berlin hat im Streit über die Gemeinschaftsflüge mit der arabischen Etihad einen juristischen Erfolg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg genehmigte 26 der 31 umstrittenen Codeshare-Flüge bis zum Ende des Winterflugplans am 26. März, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Es begründete die Entscheidung damit, dass diese Auslandsflüge vom Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten abgedeckt seien. Auf fünf innerdeutschen Strecken seien die Gemeinschaftsflüge hingegen nicht zulässig. Der Beschluss sei nicht anfechtbar, erklärte das Oberverwaltungsgericht.(Az. 7 ME 4/16)

Heftiger Streit mit der Bundesregierung

Bei den Gemeinschaftsrouten erhalten Air-Berlin-Verbindungen eine Flugnummer von Etihad und umgekehrt. Air Berlin erhöht damit die Auslastung der Flugzeuge, während Etihad mehr Ziele weltweit anbieten kann. Etihad hat wiederholt betont, die Flüge seien ein wesentlicher Grund für das Engagement in Berlin. Die arabische Gesellschaft ist seit 2011 Air-Berlin-Aktionär und hält derzeit einen Anteil von knapp 30 Prozent.

Zuletzt hatten Etihad und Air Berlin die Bundesregierung heftig kritisiert und sich über eine mangelnde Unterstützung beklagt. Etihad hatte beim Luftfahrt-Bundesamt 83 Codeshare-Verbindungen für den Winterflugplan 2015/16 beantragt. Davon hatte die Behörde rund 50 Flugstrecken für den Winterflugplan genehmigt, 31 umstrittene Flüge waren dagegen nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur bis zum 15. Januar erlaubt worden. rtr/dpa

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