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Wirtschaft: Streit um die neue Garantie

Deutschlands Verbraucher dürfen sich freuen: Seit Jahresanfang können sie sämtliche Waren vom Angelhaken bis zur elektrischen Zahnbürste an den Händler zurückgeben, falls sie in den ersten zwei Jahren einen produktbedingten Mangel entdecken. Dass durch das neue Gewährleistungsrecht zusätzliche Kosten für die Anbieter entstehen, steht schon heute fest - wer sie zu begleichen hat, dagegen keineswegs.

Deutschlands Verbraucher dürfen sich freuen: Seit Jahresanfang können sie sämtliche Waren vom Angelhaken bis zur elektrischen Zahnbürste an den Händler zurückgeben, falls sie in den ersten zwei Jahren einen produktbedingten Mangel entdecken. Dass durch das neue Gewährleistungsrecht zusätzliche Kosten für die Anbieter entstehen, steht schon heute fest - wer sie zu begleichen hat, dagegen keineswegs. Der Streit darüber, der bereits seit längerem schwelt, droht seit dem Start der auf einer EU-Richtlinie basierenden Regelung zu eskalieren.

Aktuell Newsticker: Wirtschaft Nicht ohne Grund fürchtet der Handel, auf den Mehrkosten, die Industriekreise auf einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr schätzen, weitgehend sitzen zu bleiben. Bislang nämlich haben die Hersteller ihre Reparaturpauschalen, mit denen sie den Händlern die Aufwendungen ersetzen, nicht erhöht. "Die Pauschalen reichten bislang schon oft nicht", klagt Armin Busacker, Geschäftsführer beim Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) in Berlin. Währenddessen bemühen sich die Hersteller, künftige Reparatur- und Umtauschkosten einzudämmen. Mathias Scherer, Rechtsexperte beim Industrieverband ZVEI, glaubt schon jetzt, dass der Handel aus Wettbewerbsgründen seinen Kunden übermäßige Kulanz gewähren wird und viele unberechtigte Reparaturwünsche kostenlos erfüllt. Der Druck auf eine Erhöhung der Reparaturpauschale würde damit weiter steigen. "Der Handel hat das Geld der Industrie in Händen", betont Scherer.

Verunsicherte Verbraucher

Das neue Schuldrecht sei keineswegs ein Freibrief für den bedingungs- und kostenlosen Austausch im Defektfall, warnt Karsten Jaspersen, Vorsitzender des Fachverbandes Elektro-Haushalt-Großgeräte im ZVEI, vor überzogenen Erwartungen. Zunächst dürfe der Verkäufer zweimal nachbessern. Erst dann könne der Käufer den Umtausch verlangen. Doch nicht nur die Zahl der Reklamationen wird sich deutlich vergrößern, auch die Unsicherheit der Verbraucher. Denn nur in den ersten sechs Monaten besitzt der Kunde ein uneingeschränktes Recht auf Umtausch fehlerhafter Ware oder kostenlose Reparatur. Danach muss er für eine kostenlose Instandsetzung nachweisen, dass sein Gerät von Anfang an einen Fehler besaß. HDE-Rechtsexperte Armin Busacker befürchtet deshalb eine Prozesslawine.

"Konzepte der Industrie, wie mit den erweiterten Gewährleistungsansprüchen umgegangen werden soll, fehlen bislang", kritisiert Magnus Banneck, Sprecher des Bundesverbands der Deutschen Fotofachhändler. Der Kölner Verband will daher den Lieferanten ein Pauschalsystem schmackhaft machen, in dem für alle Unternehmen der Branche einheitliche Regeln vereinbart werden. Sie sollen sowohl die verlängerten Fristen berücksichtigen wie auch die Übernahme von Handling-Kosten festlegen. Einige Hersteller haben indes die Flucht nach vorn angetreten und ihre freiwillige Garantie auf zwei Jahre erhöht. Für Markenhersteller bedeutet dies ein zusätzliches Werbeargument und ermöglicht es ihnen gleichzeitig, die Kosten für Reparaturen besser zu kontrollieren.

"Die meisten Hersteller von großen Hausgeräten haben zum Jahresanfang ihre Garantie auf zwei Jahre erhöht", sagt Rüdiger Jahn, Leiter des Kundendienstes bei der BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH. Auch viele Hersteller von Elektrowerkzeugen gewähren zwei Jahre Garantie. In der Unterhaltungselektronik sind es dagegen lediglich Loewe und Metz. Und nicht zuletzt die Autoindustrie verlängerte ihre Garantiezeit auf mindestens zwei Jahre. Allerdings sind in dieser Branche Hersteller und Händler oftmals in einer Konzernhand. Für die Kunden kann eine solche Garantie Vorteile bringen, wie Ulrike Weingard, Justiziarin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt. Denn bei den Hersteller-Garantien kehrt sich - im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistungshaftung - die Beweislast nach sechs Monaten keineswegs zu Gunsten des Verkäufers um.

gil, cs, HB

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