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Lieferstopp für Hightech. Das badische Unternehmen Heckler & Koch produzierte bisher die Abschussvorrichtung für das neuartige Granatgewehr XM 25.

© Orbital ATK /dpa

Streit um Granatgewehr "XM 25": Heckler & Koch will nicht liefern - wegen Abkommen von 1868

Der Waffenhersteller Heckler & Koch liegt mit einer Partnerfirma in den USA über Kreuz und verweist dabei auf uraltes Kriegsrecht. Die Deutschen hätten "versagt", heißt es in Virginia.

Die Kämpfer der legendären 101. US-Luftlandedivision waren offenbar tief beeindruckt von diesem Prototypen „Made in USA and Germany“: In einer fünfwöchigen Testphase ab Dezember 2010 feuerten sie in Afghanistan in neun Gefechten mit dem neuartigen Granatgewehr XM 25 gegen Taliban. Der Fachdienst „Kit up“ zitierte damals Hauptfeldwebel Carlos Smith mit der Aussage, das XM 25 reduziere ein 15- bis 20-minütiges Gefecht auf fünf bis sieben Minuten. Das Gerät sei ein „Game-Changer“, hieß es.

Das noch nicht zur Serienreife entwickelte Gewehr ist ein Produkt der Schmiede Orbital ATK aus dem Bundesstaat Virginia und dem württembergischen Waffenhersteller Heckler & Koch (H&K) aus Oberndorf am Neckar. Die Deutschen liefern die komplexe Abschussmechanik. In Militärkreisen ist das XM 25 als „Punisher“ (Bestrafer) bekannt.

Doch nun steht dieses deutsch-amerikanische Rüstungsprojekt offenbar vor dem Aus. Und es deutet einiges darauf hin, dass der Grund dafür nicht nur technische Probleme oder ein normaler Streit zwischen einer deutschen und einer amerikanischen Firma ist. Offenbar mischt auch die Politik hier mit. Das wäre in der Rüstungsindustrie absolut nicht ungewöhnlich, hat in diesen Zeiten aber, in denen die Qualität der militärischen Partnerschaft von Europa und den USA zur Debatte steht, eine besondere Brisanz.

US-Firma fordert Schadenersatz und Herausgabe von Urheberrechten

Orbital hatte unlängst in den USA Klage gegen Heckler & Koch eingereicht und fordert seither umgerechnet 23 Millionen Euro Schadenersatz sowie die Herausgabe von Urheberrechten für die Mechanik des Granatgewehrs. H&K habe „versagt“ heißt es in der Klageschrift. Die deutsche Firma weigere sich als Subunternehmer die vereinbarte Leistung zu erbringen, obwohl sie 33 Millionen Euro für die Entwicklung der Bauteile bekommen habe.

H&K hatte seine Aktionäre in zwei Ad-Hoc-Meldungen am 2. Februar sofort über den Rechtsstreit informiert, sich aber nicht zur Sache selbst geäußert. Die Begründung dafür lautete, man habe die Klageschrift bisher noch nicht studieren können.

Die Situation sei „verfahren“, sagte H&K-Chef Norbert Scheuch jetzt laut Deutscher Presseagentur. Man könnte seine Begründung, warum die Deutschen keine Teile mehr liefern wollen, auch „kurios“ nennen. Heckler & Koch, etablierter – und oft kritisierter – Hersteller des Bundeswehr-Sturmgewehrs G36 und anderer Kriegswaffen, argumentiert mit einem internationalen Abkommen aus dem Jahre 1868 – der sogenannten Sankt Petersburger Erklärung.

Auf Initiative der Russen einigten sich Diplomaten der wichtigsten 20 Staaten damals auf eine Ächtung von schweren Granaten, die schon beim Treffen auf weiche Ziele explodieren. Sinn war es, schrecklichste Verwundungen zu vermeiden. Das Abkommen wurde zwar nie von den USA ratifiziert, ist aber offenbar bis heute in Kraft. Gleichwohl – meint man erst jetzt bei Heckler & Koch – verstößt das XM 25 gegen dieses Abkommen. Mit dem Gewehr kann man nämlich tödliche Projektile über den Köpfen der Feinde zur Explosion bringen. „Das Gewehr lässt dem Feind keinen Platz, sich zu verstecken“, heißt es beim Hersteller Orbital ATK.

Sicherheitsexperten wundern sich über plötzliche Bedenken

Allerdings wundert man sich in Sicherheitskreisen, dass Heckler & Koch jene in den Augen des Unternehmens aus völkerrechtlichen Gründen nicht zulässige tödliche Produktkomponente erst jetzt moniert – und nicht schon zu einem viel früheren Zeitpunkt seiner Entwicklung. Schließlich habe man etwa in Afghanistan hinreichend getestet, welche Schlagkraft die Waffe habe und dabei keine rechtlichen Bedenken geäußert, sagt beispielsweise Otfried Nassauer vom Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit (BITS).

Das Bundeswirtschaftsministerium, das die Ausfuhr von Kriegswaffen genehmigen muss und überwacht, wollte sich am Freitag nicht zu dem Fall äußern. Zu einzelnen Exportgenehmigungen erteile man keine Auskunft, sagte ein Sprecher. Heckler & Koch äußerte sich am Freitag nicht zu dem Fall. Orbital ATK teilte dem Tagesspiegel mit, man halte an der Entwicklung dieses Waffensystems fest. Den Rest müssten die Gerichte klären.

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