zum Hauptinhalt
Pin

© ddp

Streit um Mindestlohn: Pin finanziert Gewerkschaft

Der Streit um den Mindestlohn für Briefzusteller bekommt neue Brisanz. Der inzwischen insolvente Postdienstleister Pin Group soll die im vergangenen Herbst gegründete Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) finanziert haben – offenbar, um einen Konkurrenten zu Verdi aufzubauen.

Berlin - Unterlagen, die Zahlungen der Pin an die GNBZ beweisen sollen, hat der Insolvenzverwalter der Gruppe, Bruno Kübler, am Donnerstag der Staatsanwaltschaft Köln übergeben.

Der Skandal weckt Erinnerungen an den Fall Siemens. 2007 war bekannt geworden, dass der Technologiekonzern die Arbeitnehmervereinigung AUB mitfinanziert hat. Hier war beabsichtigt worden, eine Gegengewerkschaft zur IG Metall zu unterstützen (siehe Kasten).

Aus den bei der Staatsanwaltschaft Köln eingereichten Dokumenten zur Affäre um die Pin Group soll hervorgehen, dass die Gruppe unter ihrem Ex-Chef, Günter Thiel, die GNBZ bis Dezember 2007 mit rund 133 000 Euro mitfinanziert hat. Die Gelder seien offenbar im Auftrag Thiels versteckt über eine Kölner Beratungskanzlei gezahlt worden. Erstmals sollen die Gelder im Oktober vergangenen Jahres geflossen sein, darunter 30 000 Euro Gehaltskosten für GNBZ-Chef Arno Doll. Die Gewerkschaft war zu diesem Zeitpunkt gerade frisch gegründet worden.

Ex-Pin-Chef Günter Thiel bestätigte am Freitag gegenüber „Focus online“ Überweisungen in Höhe von 133 526 Euro. Die Zahlungen rechtfertigte er als Anschubfinanzierung für die GNBZ. Den Vorwurf, das Geld sei versteckt über eine Beratungskanzlei gezahlt worden, wies Thiel zurück: „Das ist alles korrekt gelaufen und verbucht worden“, sagte er. Auch habe es seitens der Pin Group keine Einflussnahme auf die Arbeit der GNBZ gegeben. „Es sind weder Betriebsräte bestochen worden, noch gab es irgendwelche Vorgaben an die Gewerkschaft.“

Die Gewerkschaft Verdi kritisierte die Vorgänge bei der GNBZ scharf. „Jetzt muss dem Spuk dieser Pseudogewerkschaft ein Ende bereitet werden“, forderte die Vize-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Florian Gerster, Chef des Arbeitgeberverbands Neue Brief- und Zustelldienste, in dem auch die Pin Group organisiert ist, ging am Freitag auf Distanz zu der Angelegenheit. Dennoch bestehe kein Grund, an der Gültigkeit des Mindestlohn-Tarifvertrags seines Verbands mit der GNBZ zu zweifeln, „da es sich um das Fehlverhalten Einzelner handelt“. Der Vertrag sei weiterhin rechtsverbindlich. Konsequenzen für das laufende Verwaltungsgerichtsverfahren zum Mindestlohn seien nicht zu erwarten, betonte Gerster.

Auch Pin-Insolvenzverwalter Kübler geht nicht davon aus, dass die Finanzierung der Gewerkschaft durch die Pin rechtliche Konsequenzen für das Gerichtsverfahren hat. Das Verwaltungsgericht Berlin habe „in seinem Urteil vom 7. März ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es auf die Legitimität der GNBZ als Gewerkschaft und auf ihre Tariffähigkeit nicht ankommt“.

Die Berliner Richter hatten die Ausdehnung der Mindestlohnregelung auf die gesamte Postbranche gekippt, weil ihrer Ansicht nach das Bundesarbeitsministerium nicht die Befugnisse zu solch einer Regelung hat. Bei dem Streit geht es um einen Tarifvertrag zwischen Verdi und dem Arbeitgeberverband Postdienste, hinter dem die Deutsche Post steht. Er sieht für Briefzusteller einen Mindestlohn von bis zu 9,80 Euro vor. Die meisten Post-Konkurrenten arbeiten dagegen mit Tarifverträgen, die mit der GNBZ ausgehandelt wurden, und zahlen Mindestlöhne von maximal 7,50 Euro. mit AFP

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false