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Die Taxiunternehmen sind über die neue App nicht begeistert.

© dpa

Streit um Taxi-App: Mitfahrdienst Uber darf weitermachen: Hamburg kippt Verbot

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat eine einstweilige Verfügung des umstrittenen Mitfahrdienstes am Freitag aufgehoben. Trotz zwischenzeitlichen Verbots der Verkehrsbehörde darf Uber weiterfahren.

Die US-Internetplattform Uber darf ihren umstrittenen Mitfahrdienst in Hamburg vorerst weiter betreiben. Das Hamburger Verwaltungsgericht habe dem Widerspruch gegen ein zuvor ausgesprochenes Verbot stattgegeben und die Verfügung gegen die Fahrdienst-Plattform somit vorläufig aufgehoben, teilte ein Sprecher am Freitag mit.

Bei UberPOP können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Daneben bietet Uber auch einen Chauffeurdienst an. Taxifahrer fordern bundesweit ein härteres Vorgehen gegen den App-Anbieter. Nachdem Hamburg mit einem Verbot vorgeprescht war, rief der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) auch andere Städte dazu auf. Die Behörden in Berlin, Frankfurt am Main und München sollten „endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen und rasch dem Beispiel der Hamburger folgen“, verlangte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz am Freitag.

Das Taxi-Gewerbe wirft neuen Konkurrenten wie Uber unfairen Wettbewerb vor, weil sie gesetzliche Regeln und Lizenzkosten umgingen. Uber fordert eine Anpassung der Bestimmungen, weil die aktuellen Regelungen noch aus der Zeit vor dem Smartphone stammten.

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde hatte Fahrer, die das nun gekippte Verbot missachten, mit jeweils 1000 Euro Bußgeld bestrafen wollen. Untersagt wurde der Dienst UberPOP, der Chauffeurservice UberBLACK war nicht betroffen.

Behörden in anderen Städten prüfen noch, wie sie verfahren wollen. „Wir schauen, ob es bei dieser neuen Art der Personenbeförderung etwas zu verbieten gibt“, sagte ein Sprecher des Frankfurter Ordnungsamts. In Berlin will das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten voraussichtlich in den kommenden Wochen entscheiden, ob die Fahrervermittlung rechtmäßig ist. „Wir sehen das Ganze sehr kritisch, müssen aber die Einzelfaktoren noch abklären“, sagte der Leiter der Abteilung Kraftfahrzeugwesen, Christoph Krause. In der Hauptstadt hatte ein Taxifahrer im Frühjahr bereits eine einstweilige Verfügung gegen Uber vor Gericht erwirkt, vollstreckte sie jedoch unter Hinweis auf wirtschaftliche Risiken nicht. (dpa)

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