zum Hauptinhalt
Umstrittener Fahrdienst. Vor allem das deutsche Taxigewerbe läuft gegen das US-Unternehmen Uber Sturm.

© dpa

Streit um US-Fahrdienst Uber: Die Politik hält Gesetze für ausreichend

Während das Taxigewerbe gegen das Geschäftsgebahren des amerikanischen Fahrdienstes Uber Sturm läuft und das Unternehmen vor Gericht bringen will, sieht die Regierung keinen Handlungsbedarf.

Im Streit um den Fahrdienst-Vermittler Uber hat das Landgericht Frankfurt erneut einen Fahrer gestoppt. Per einstweiliger Verfügung untersagte ihm das Gericht, über den Smartphone-Dienst UberPop vermittelte Fahrgäste ohne eine entsprechende Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu transportieren. Wie in einem ähnlichen Fall vor rund einer Woche droht dem Fahrer bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro. Nach Angaben der Genossenschaft Taxi Deutschland war auch diesmal ein privater Taxi-Unternehmer vor Gericht gezogen.

Die Taxizentralengenossenschaft will Uber vor Gericht bringen

„Zukünftig werden wir in allen Städten, in denen UberPop tätig wird, sofort Testfahrten machen und das rechtswidrige Geschäftsmodell des Unternehmens umgehend vor Gericht bringen“, teilte die Genossenschaft der Taxizentralen am Mittwoch mit. Damit sollen die Fahrer abgeschreckt werden. Ihnen drohten dabei pro Fahrt unter anderem auch je ein Punkt in Flensburg und letztlich der Entzug des Führerscheins, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland. Über seinen Smartphone-Dienst UberPop vermittelt das kalifornische Unternehmen Fahrgäste an private Fahrer. Uber sieht sich dabei als eine Art von Mitfahrzentrale. Eine einstweilige Verfügung, die Taxi Deutschland beim Landgericht Frankfurt erwirkt hatte, hob das Gericht inzwischen aus formalen Gründen auf, betonte aber die Rechtswidrigkeit des Geschäftsmodells.

Die Politik hält die gesetzlichen Grundlagen der Personenbeförderung für ausreichend

Während das Taxigewerbe gegen die unliebsame Konkurrenz aus den USA Sturm läuft, sieht die Bundespolitik Politik in Sachen Uber keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes etwa halten alle dafür zuständigen Ressorts für unnötig. So sind nach Informationen des Tagesspiegels weder Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD) noch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) an einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes interessiert.

Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1961

Das Personenbeförderungsgesetz stammt von 1961 und regelt unter anderem, dass Fahrer, die regelmäßig Personen mit Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Taxen befördern dafür eine Genehmigung besitzen müssen. Bei Uber darf dagegen prinzipiell jeder Fahrgäste befördern. „Der Verstoß gegen das Gesetz ist bei Uber Geschäftsmodell“, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministerium dem Tagesspiegel. „Das ist nicht akzeptabel.“ Auch Uber müsse sich an die Spielregeln halten." Es läuft also alles darauf hinaus, dass die Gerichte in einem Hauptsacheverfahren über die Zukunft von Uber in Deutschland entscheiden müssen - und das kann erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen.

Uber-Fahrer gehen ein hohes finanzielles Risiko ein, sagt Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest weist unterdessen auf das hohe finanzielle Risiko hin, das Uber-Fahrer eingehen. Im Falle eines Unfalls müssten diese mit bis zu 5000 Euro Regress rechnen. Zudem drohten eine Vertragsstrafe sowie die Nachzahlung von Versicherungsprämien. Zwar bekämen der Uber-Fahrer, Mitfahrer und die Insassen des in den Unfall verwickelten Autos ihre Schäden von der privaten Kfz-Haftpflicht-Versicherung des Uber-Fahrers ersetzt. Wenn dieser aber die gewerbliche Nutzung nicht angezeigt habe, dürfe die Versicherung bis zu 5000 Euro vom Fahrer zurückfordern. Der Vertrag, den die Fahrer abschließen müssen, um über die App UberPop Fahrten vermittelt zu bekommen, enthalte außerdem viele nachteilige Klauseln.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false