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Wirtschaft: Streit um Wechselgebühr für Stromkunden - die CDU spricht von "Abzockerei", die SPD dementiert

Der Streit um den Schutz der Stadtwerke im liberalisierten Strommarkt hat sich am Freitag weiter zugespitzt. Während der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) im Einklang mit dem Deutschen Städtetag eine Quote von zehn Prozent für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen forderte, sorgte der Vorschlag einer "Wechselgebühr" zu Gunsten der Stadtwerke für Verwirrung.

Der Streit um den Schutz der Stadtwerke im liberalisierten Strommarkt hat sich am Freitag weiter zugespitzt. Während der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) im Einklang mit dem Deutschen Städtetag eine Quote von zehn Prozent für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen forderte, sorgte der Vorschlag einer "Wechselgebühr" zu Gunsten der Stadtwerke für Verwirrung. Der CDU-Energieexperte Kurt-Dieter Grill nannte eine solche Gebühr "Abzockerei", der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Günter Rexrodt, sprach von einer "Kriegserklärung an mündige Bürger".

Die "Welt" hatte unter Berufung auf den energiepolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Volker Jung, berichtet, künftig sollten die Verbraucher bis zu 150 Mark zahlen, wenn sie ihren Stromlieferanten wechseln. Jung dementierte das jedoch am Freitag: "Wir werden keine Hürden aufbauen, um die Wahlfreiheit der Verbraucher zu beschneiden". Er verteidigte aber Überlegungen in seiner Fraktion, die bei einem Wechsel des Anbieters entstehenden Kosten fair unter den beteiligten Unternehmen aufzuteilen. Diese Kosten entfielen nur dann, wenn man die Anschluss- und Versorgungspflicht der Stadtwerke ersatzlos streiche. Das sei aber im Interesse der Verbraucher mit der SPD nicht zu machen.

Eine Quote für Strom aus Heizkraftwerken, wie sie derzeit bundesweit diskutiert wird, nimmt in Berlin bereits Gestalt an. Auf seiner letzten Sitzung vor der Wahl beschloss das Abgeordnetenhaus am Donnerstagabend für den Strombezug der öffentlichen Einrichtungen des Landes eine Quote von mindestens 40 Prozent aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und vom Jahr 2001 an zusätzlich eine Quote von mindestens fünf Prozent für regenerative Energien. Diese soll dann jährlich um weitere zwei Prozent steigen.

Als bundesweite Lösung lehnt Grill eine solche Quote für Kraft-Wärme-Kopplung ab. Nur zehn der rund 950 kommunalen Stadtwerken würden überhaupt solchen Strom produzieren, zudem sei ein Großteil der Anlagen veraltet und daher - anders als gemeinhin behauptet werde - keinesfalls umweltfreundlich. Eine gesetzliche Quote für den Strom aus Heizkraftwerken könnte auch zu juristischen Problemen führen, heißt es im Bundeskartellamt. Denkbar sei, dass sich europäische Mitbewerber durch eine solche Quote benachteiligt fühlen. Würde eine Quotierung nicht per Gesetz, sondern in einer freiwilligen Vereinbarung der Wirtschaft verankert, könnte darin ein Verstoß gegen das Kartellverbot liegen.

Die Wirtschaft will ihre neue Verbändevereinbarung, in der die Gebühren für die Durchleitung von Strom festgelegt werden sollen, am kommenden Dienstag Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) vorlegen. Die neue Regelung muss dann allerdings noch vom Bundeskartellamt und der EU-Kommission geprüft werden. Kartellamts-Chef Dieter Wolf betonte am Freitag erneut, dass eine Fusion der Energiekonzerne Veba und Viag nur dann vom Amt genehmigt werden könnte, wenn die Stromdurchleitung bundesweit praktiziert werde. Bei den derzeitigen Marktbedingungen würde der Zusammenschluss der Konzerne dagegen am Einspruch seiner Behörde scheitern.

hej

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