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Wirtschaft: Strenge Auflagen für private Sparkassen

Neuer Vorschlag der Bundesregierung könnte auch den Wert der Bankgesellschaft schmälern

Berlin – Im Streit um die Verwendung des Sparkassennamens geht die Bundesregierung mit einer einheitlichen deutschen Position nach Brüssel. Am Freitag einigte sie sich mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie mit den Bundesländern darauf, dass Sparkassen zwar prinzipiell an private Investoren verkauft werden dürfen. Die Verwendung des Sparkassennamens ist dabei aber an strenge Bedingungen geknüpft. Vor allem soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass auch privatisierte Sparkassen ihre Gewinne gemeinnützig verwenden müssen.

Zudem sollen die Investoren die Versorgung der Bevölkerung sicher stellen und ihre Geschäftstätigkeit auf die Region beschränken müssen, in der das Institut seinen Sitz hat. „Alle Beteiligten konnten sich auf diese Verhandlungsposition für Brüssel einigen“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums dem Tagesspiegel. Mit dem neuen Vorschlag haben sich der DSGV und eine Mehrheit der Bundesländer gegen die Haltung der Regierung durchgesetzt, die in der vergangen Woche noch eine Fassung mit weniger strengen Auflagen vorgelegt hatte.

Am Montag soll eine deutsche Delegation nach Brüssel reisen, um den Vorschlag der EU-Kommission vorzustellen. Auch Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin und DSGV-Präsident Heinrich Haasis sollen mit dabei sein. Die Kommission hatte Ende Juni ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland verschärft und die Bundesregierung aufgefordert, das deutsche Kreditwesengesetz so zu ändern, dass es im Falle eines Verkaufs von Sparkassen auch privaten Investoren ermöglicht wird, den Sparkassennamen weiter zu nutzen. Bisher ist in Paragraph 40 des Kreditwesengesetzes vorgesehen, dass nur öffentlich-rechtliche Institute sich Sparkasse nennen dürfen.

Die nun vorgeschlagene Änderung des Paragrafen könnte weit reichende Folgen für den Verkauf der Bankgesellschaft Berlin haben, den Sarrazin im Herbst in die Wege leiten will. Zur Bankgesellschaft gehört neben der Landesbank Berlin nämlich auch die Berliner Sparkasse. Auf diese haben es sowohl der Sparkassenverband als auch zahlreiche private Banken abgesehen. Gerade für die Privaten dürfte die Sparkasse aber kaum mehr interessant sein, wenn sie ihre Gewinne gemeinnützig verwenden muss.

Hintergrund des Verkaufs ist ebenfalls eine Entscheidung der EU-Kommission. Diese hatte 2004 die Beihilfen genehmigt, mit denen das Land drei Jahre zuvor die Bankgesellschaft vor dem Zusammenbruch gerettet hatte. Als Auflage verlangte die Kommission damals, das Land müsse die Bank bis spätestens 2007 verkaufen – und zwar diskriminierungsfrei, also auch an einen privaten Investor.

Vier bis fünf Milliarden Euro, so schätzten Experten bisher, könnte der Verkauf der Bankgesellschaft dem Land Berlin bringen. Wenn die nun vorgeschlagenen strengen Regeln zur Gewinnverwendung gelten, dürften es deutlich weniger werden. Beim Senat ist man deshalb nicht erfreut. „Der diskriminierungsfreie Verkauf erfordert aus unserer Sicht keine Änderung des Kreditwesengesetzes“, sagte ein Sprecher von Senator Sarrazin.

Er verweist damit auf einen Ausweg, den auch das Bundesfinanzministerium für die Berliner Sparkasse vorgesehen hat: Für sie soll die Regelung zu Gewinnverwendung nicht gelten, weil ihr Verkauf auf die Beihilfeentscheidung der EU zurück geht. „Der Berliner Fall wird nicht berührt“, sagte ein Ministeriumssprecher dieser Zeitung. Das europäische Beihilferecht sei dem deutschen Recht übergeordnet, so die Begründung. Es gelte deshalb das, was im Berliner Sparkassengesetz stehe. Dieses Gesetz hatte der Senat im vergangenen Jahr vorsichtshalber schon so geändert, dass auch ein privater Investor damit leben könnte. Von einer gemeinnützigen Gewinnverwendung steht dort nichts.

Ob diese Argumentation Bestand haben wird, muss sich in den nächsten Monaten zeigen. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) etwa gibt es dem Vernehmen nach Einwände gegen die Sonderbehandlung Berlins. Auch von Seiten des Sparkassenverbandes könnten Klagen drohen.

Zunächst muss sich die Bundesregierung jedoch nun mit der EU-Kommission auf die Änderungen des Kreditwesengesetzes einigen. Gelingt dies nicht, könnte der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

Stefan Kaiser

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