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Wirtschaft: "Stripping" bei Bundesanleihen

Die Papiere können in Zukunft in einzelne Teile getrennt werden FRANKFURT (MAIN) (ro). International ist das "Stripping" schon längst an der Tagesordnung, in den USA schon seit 1985.

Die Papiere können in Zukunft in einzelne Teile getrennt werden

FRANKFURT (MAIN) (ro). International ist das "Stripping" schon längst an der Tagesordnung, in den USA schon seit 1985.Und auch in Europa findet es mehr und mehr Verbreitung.In diesem Fall hat es zwar auch mit "Entkleiden" zu tun, aber nichts mit irgendwelchen Rotlichtvierteln.Es geht um Geld und um den Kapitalmarkt.Am kommenden Freitag darf auch hierzulande "gestrippt" werden - mit Bundesanleihen.Der Bund erhofft sich dadurch beim Schuldenmachen Kosteneinsparungen, dem Anleger, auch dem kleinen Sparer, könnte dieser neue Weg der Geldanlage beim Steuersparen helfen. Vier Bundesanleihen mit einem Emissions-Volumen von 77 Mrd.DM wird der Bund in Abstimmung mit der Bundesbank zunächst für das "Stripping" freigegeben.Zwei Zehnjährige, die 2007 fällig und zwei 30jährige, die 2024 und 2027 zurückgezahlt werden.Beim "Entkleiden" oder "Auftrennen" werden die Anleihen in drei handelbare Segmente aufgeteilt: die Ursprungsanleihe mit Zinscupon (Anleihe cum), die Anleihe ohne Zinscupon (Anleihe ex) und einzelne Zinsansprüche (Zins-Strips).Unter "Stripping" versteht man deshalb das Auftrennen von Anleihen in ihre einzelnen Bestandteile.So werden aus einer zehnjährigen Anleihe zwölf handelbare Papiere: Die Anleihe mit normalem Zinsanspruch, die Anleihe ohne Zinsanspruch und die für jedes Jahr fälligen Zins-Gutscheine.Gehandelt werden können die Anleihe cum und die Anleihe ex ab jeweils 1000 DM, die Zins-Strips sind schon ab 1 DM zu haben. Institutionelle Anleger können mit solchen "stripped bonds" ihre Geldströme besser steuern.Durch die Struktur der Papiere können jährliche Zinsauszahlungen vermieden und auf einen späteren Zeitpunkt konzentriert werden.Auch der private Anleger kann so seine Zinseinkünfte steuern, etwa mit Blick auch auf seine private Altersvorsorge.Finanzstaatssekretär Jürgen Stark hob bei der Vorstellung des neuen "Produkts" in Frankfurt (Main) vor allem die Vorteile für den Kleinanleger hervor: "Er kann die Zahlungsströme genau bestimmen, er hat kein Wiederanlagerisiko und er bekommt eine Rendite, die höher ist als normalerweise bei anderen Anlageformen." Die normale Anleihe wird steuerlich so behandelt wie bisher, das heißt die Zinszahlungen unterliegen in voller Höhe dem Zinsabschlag oder der Einkommensteuer.Der Verkauf oder die Einlösung der Anleihe ex dagegen ist steuerfrei, weil dies keinen Ertrag auf das Kapital darstellt.Dagegen unterliegen die Einnahmen aus dem Verkauf oder Einlösung der Zinsstrips voll der Einkommensteuer. Staatssekretär Stark erhofft sich von der Neuerung, daß Anleihen des Bundes jetzt noch besser plaziert werden können.Weil das "Stripping" international längst ein gängiges Instrument der öffentlichen Verschuldung sei, müsse der Bund auch in diesem Bereich präsent sein.Auch mit Blick auf den Euro und die Stellung des Finanzplatzes Deutschlands müsse sich der Bund für das "Stripping" öffnen.

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