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Stromklau: Ein aufgeladener Akku ist kein Kündigungsgrund

Ein 41-Jähriger hatte seinen Elektroroller am Arbeitsplatz aufgetankt und Stromkosten von 1,8 Cent verursacht. Dafür wurde er fristlos gekündigt – zu Unrecht wie ein Gericht nun entschied. Wie wird dies begründet?

Die Kündigung des Computerfachmanns ist vom Tisch. Die Berufung seines Arbeitgebers wies das Landesarbeitsgericht Hamm am Donnerstag ab. Die siegerländische Firma hatte dem 41-Jährigen 2009 gekündigt, weil er den Akku seines Elektrorollers im Büro aufgeladen hatte – Kosten: 1,8 Cent. Die Richter betonten, eine Einzelfallentscheidung getroffen zu haben. Ausschlaggebend sei neben dem geringen Schadenswert, dass der Mann seit 19 Jahren im Betrieb beschäftigt war. Zudem sei es im Unternehmen erlaubt, private Handys aufzuladen und elektronische Bilderrahmen zu benutzen. Da die Firma diesen „Stromklau“ dulde, hätte sie den IT-Experten zunächst abmahnen müssen. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegen, das die Kündigung bereits im Januar aufgehoben hatte.

Wie ist die Rechtslage?

„Grundsätzlich kann auch Diebstahl von geringen Vermögenswerten eine fristlose Kündigung rechtfertigen“, sagt der Berliner Arbeitsrechtler Robert von Steinau-Steinrück. „Es geht dabei nicht um die Summe von zwei Cent, sondern um das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.“ Traditionell werde Diebstahl am Arbeitsplatz sehr strikt gehandhabt. „Salopp gesagt heißt das, wer klaut, der fliegt, egal wie viel oder wenig Geld die Sache wert war“, sagt Steinau-Steinrück. Berühmt geworden war in diesem Zusammenhang der „Bienenstich-Fall“, bei dem eine Angestellte ein Stück Kuchen gegessen und nicht bezahlt hatte. Ihre Kündigung befand das Bundesarbeitsgericht 1984 als rechtens.

Warum ist das jetzt anders?

Das Bundesarbeitsgericht hat im Juni beim Fall „Emmely“ ein anderes Signal gesetzt. Die 52-jährige Kassiererin Barbara E. hatte liegen gelassene Pfandmarken im Gesamtwert von 1,30 Euro eingelöst und wurde daraufhin fristlos gekündigt. Der Fall wurde bundesweit diskutiert. In Zeiten der Wirtschaftskrise und horrender Managergehälter empfanden viele Menschen die Kündigung als Willkür. Die Erfurter Richter gaben der Kassiererin recht. Der Konzern Kaiser’s Tengelmann musste sie wieder einstellen. Bei der Entscheidung wurde berücksichtigt, dass Barbara E. zuvor 31 Jahre „beanstandungsfrei“ im Unternehmen gearbeitet hatte. In der Urteilsbegründung hieß es, eine Abmahnung hätte eventuell ausreichen können, um das Vertrauensverhältnis wieder herzustellen. Allgemein bedeutet das Urteil: Grundsätzlich ist eine fristlose Kündigung bei solch geringen Schadenssummen auch weiterhin gerechtfertigt, es muss aber der Einzelfall betrachtet werden.

Welche Risiken gibt es dabei?

„Ich fürchte, dass diese Rechtsprechung zu einer zu starken Differenzierung führt, in der man sich nur verheddern kann“, sagt Steinau-Steinrück. Jetzt müsse bei Gerichtsprozessen abgewogen werden, ob ein Stapel Papier, drei Euro in bar oder der Stromklau durch den aufgeladenen Elektroroller der schlimmere Diebstahl sei. Die ursprüngliche Frage des Vertrauens gerate dabei aus dem Blickfeld, denn eigentlich sei Diebstahl für das Vertrauen immer gleich schlimm. „Es kann außerdem der Eindruck entstehen, ein solches Vergehen sei nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit weniger gravierend als nach beispielsweise zwei Jahren“, sagt der Arbeitsrechtler. „Wenn der Maßstab aufgeweicht wird, wird es schwierig.“

Was dürfen

Arbeitnehmer?

Entscheidend ist, was im Unternehmen üblich ist. Wenn alle ihre privaten Handys aufladen dürfen, darf man es auch. Im Sinne der Gleichbehandlung kann nicht ein Einzelner herausgegriffen und an ihm ein Exempel statuiert werden. So entschieden auch die Richter in Hamm: Handyaufladen dulden, aber wegen des Rollers fristlos kündigen – das geht nicht. Private Gespräche und E-Mails am Arbeitsplatz müssen ausdrücklich untersagt sein. Wer dieses als Arbeitgeber lange Jahre duldet, kann auch nicht plötzlich deshalb Verträge kündigen. Geld oder betriebliche Dinge mitzunehmen, bleibt eine Straftat. Dazu gehört auch der Stromklau. Dies kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen – muss es aber nicht mehr.

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