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Wirtschaft: Stromkonzerne drohen mit Klage gegen Energiegesetz Firmen wollen Aufsichtsbehörde nicht finanzieren

(fo). Die Stromwirtschaft prüft eine Verfassungsklage gegen Teile des neuen Energiewirtschaftsgesetzes.

(fo). Die Stromwirtschaft prüft eine Verfassungsklage gegen Teile des neuen Energiewirtschaftsgesetzes. Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), sagte dem Tagesspiegel, er bezweifele, ob die „undifferenzierte Weitergabe“ der Kosten für die künftige Regulierungsbehörde für die Strom und Gasnetze verfassungsrechtlich zulässig sei. Nach dem Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium soll die Energiewirtschaft nicht nur Bearbeitungsgebühren zahlen, sondern gleich die gesamte Behörde finanzieren. In dem Gesetzentwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es hierzu: Für die Kosten der Regulierungsbehörde „haben die Betreiber von Energieversorgungsnetzen einen Beitrag zu entrichten“. Da im Gesetz Ausnahmen für kleine Netzbetreiber wie Stadtwerke vorgesehen sind, werden die Kosten des Amtes wohl vor allem den großen Versorgern Eon, EnBW, RWE und Vattenfall angelastet.

Nach dem Vorschlag des Wirtschaftsministers wird Matthias Kurth, Chef der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, im Laufe dieses Jahres auch die Kontrolle über die Strom- und Gasnetze übernehmen. Dafür sind zunächst 60 neue Stellen geplant. Branchenexperten erwarten, dass Kurth mindestens doppelt so viele Mitarbeiter braucht, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Die Kontrolle der Post- und Telekommärkte durch die Behörde erfolgt indes fast allein auf Kosten der Steuerzahler. Neben dem VDEW lehnt auch die Gaswirtschaft die Kostenüberwälzung auf die Wirtschaft grundsätzlich ab. Das verzerre den Wettbewerb mit anderen Energieträgern wie Heizöl, heißt es beim Branchenverband BGW.

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