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Wirtschaft: Strommarkt: Kampf um die ostdeutsche Stromwirtschaft vor der Entscheidung

Im Kampf um die Führungsrolle in der ostdeutschen Stromwirtschaft ist das Blatt jetzt ausgereizt: Am heutigen Montag wird sich vermutlich zeigen, wer das Spiel macht. Zwar geht es in der Entscheidung des Landgerichts Berlin nur um die Frage, wer künftig bei der Berliner Bewag AG das Sagen hat.

Im Kampf um die Führungsrolle in der ostdeutschen Stromwirtschaft ist das Blatt jetzt ausgereizt: Am heutigen Montag wird sich vermutlich zeigen, wer das Spiel macht. Zwar geht es in der Entscheidung des Landgerichts Berlin nur um die Frage, wer künftig bei der Berliner Bewag AG das Sagen hat. Die Kammer trifft damit indirekt aber eine Vorentscheidung über den Verkauf der Energieunternehmen Veag, Laubag und Envia.

Zuvor muss das Landgericht klären, ob die Einstweilige Verfügung rechtens ist, mit der Bewag-Minderheitsaktionär Southern Energy International den Verkauf von 49 Prozent der Bewag-Aktien an die Hamburgische Electricitätswerke AG (HEW) verhindern will. Eon Energie AG, die sich nach der Fusion aus Veba und Viag von Bewag und Veag trennen muss, hält die Verkaufs-Blockade für ungerechtfertigt. Dieser Meinung hat sich bereits der Berliner Senat angeschlossen und seine Verfügung zurückgezogen. Dafür haben Eon, HEW und deren Eigentümer Vattenfall dem Land Berlin Zugeständnisse gemacht, etwa den Sitz eines künftigen Konzerns aus HEW, Bewag, Veag und Laubag nach Berlin zu legen. Auch um das zu erreichen, haben sie Southern Energy 25,1 Prozent an dem zu bildenden Energiekonzern angeboten, wenn Southern dem Verkauf der Bewag-Aktien an HEW zustimmt.

Doch der Versuch, die Patt-Situation aufzulösen, hat nicht gefruchtet. Southern hat die bis zum 30. November befristete Offerte zurückgewiesen. Man könne nicht Rechtspositionen für etwas aufgeben, von dem man nicht wisse, ob und zu welchen Konditionen man es überhaupt erhalten werde, argumentieren die Amerikaner. Ihnen ist der Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach. Gleichzeitig signalisieren sie Gesprächsbereitschaft über eine Beteiligung an dem neuen Konzern. Nur sei es in wenigen Tagen unmöglich, klare Antworten auf die damit verbundenen Fragen zu finden, heißt es in der Antwort an Vattenfall.

Southern vertrat von Anbeginn an die Meinung, die Bewag-Anteile der Eon dürften nicht ohne ihre Zustimmung verkauft werden. Die Amerikaner sind zwar an einem Engagement in der Ost-Energiewirtschaft sehr interessiert, doch sie wollen ihre Einflussrechte bei der Bewag wahren. Ein Bieter-Konsortium aus Bewag und HEW für Veag und Laubag befürworten sie. Als Voraussetzung dafür verlangt HEW aber die Mehrheit an der Bewag.

Nachdem Vermittlungsversuche gescheitert sind, ergeben sich für die Gerichtsentscheidung nun zwei Optionen. Kippt die Kammer die Verfügung, dann wird Eon seine Aktien an HEW verkaufen. Die Hamburger hätten damit eine komfortable Mehrheit bei der Bewag und müssen nach dem mit dem Senat geschlossenen Vertrag mit Bewag für die anderen Firmen bieten. Southern stünden dann - neben dem Klageweg - bei der Bewag lediglich Stillhalte- oder begrenzte Blockademöglichkeiten offen. Die Amerikaner dürften sich dann über kurz oder lang von ihrem 26-Prozent-Paket an der Bewag trennen. Sollte die Rechtsposition von Southern dagegen Bestand haben, sind verschiedene Entwicklungen denkbar. Eon könnte dann den Klageweg beschreiten. Auch würde es wohl kein Bieterkonsortium aus Bewag und HEW geben. Und die Chancen für Bewag dürften schlecht stehen, von Eon beim Verkauf der Veag-Anteile bedacht zu werden. Die Lage wird allerdings unübersichtlich, weil Bewag, EnBW und HEW als Minderheitseigentümer von Veag- und Laubag dort Blockade- und Zugriffsrechte besitzen.

mhm

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