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Wirtschaft: Strommarkt: Kartellamt für schärferen Wettbewerb

Das Bundeskartellamt will den Wettbewerb auf dem Strommarkt in Zukunft schärfer kontrollieren. "Wir wollen, dass der Verbraucher alle Vorteile des Wettbewerbs nutzen kann.

Das Bundeskartellamt will den Wettbewerb auf dem Strommarkt in Zukunft schärfer kontrollieren. "Wir wollen, dass der Verbraucher alle Vorteile des Wettbewerbs nutzen kann. Deshalb werden wir künftig mehr Druck auf die Netzbetreiber ausüben", sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge am Dienstag in Bonn. Zusammen mit den Länder-Kartellbehörden legte er einen Bericht vor, der Vorschläge zur Bekämpfung von Wettbewerbsbehinderungen in Deutschland enthält. Böge wies aber sogleich darauf hin, dass es dem Kartellamt für eine strengere Überwachung des Marktes an Personal fehle. Daher könne man nur Musterfälle aufgreifen.

Hintergrund ist die Klage vieler Stromanbieter und Verbraucher, die Strombranche behindere den Wettbewerb. Wechselwillige Kunden hatten über Behinderungen seitens der bisherigen Lieferanten geklagt bis hin zu der Drohung, den Strom komplett abzuschalten. Daneben hatten die alten Gesellschaften Wechselgebühren verlangt, die vor dem Wechsel zu einem neuen Anbieter zu zahlen waren. Ganz oben auf der Beschwerdeliste standen auch die so genannten Netznutzungsentgelte - die Beträge, die ein Stromerzeuger an den fremden Eigner eines Stromnetzes zahlen muss, wenn er seine Energie durch dessen Leitungen liefern will. Diese Entgelte werden offensichtlich oft willkürlich oder zu hoch festgelegt. Zudem kommen die Betreiber der Verpflichtung nicht nach, diese Nutzungsentgelte für jedermann zugänglich zu veröffentlichen. Experten hatten wegen der zahlreichen Wettbewerbsverstöße eine eigene Regulierungsbehörde für den Stromsektor vorgeschlagen. Auch wegen der zahlreichen Behinderungen haben seit der Liberalisierung des Marktes nur ein bis zwei Prozent der deutschen Haushalte ihren Stromanbieter gewechselt.

Um eine Behinderung des Wettbewerbs in Zukunft auszuschließen, will das Bundeskartellamt nun vor allem weitere Musterverfahren anstrengen. Bereits Anfang Februar hatte das Amt gegen die Edis Nord AG, Fürstenwalde, wegen überhöhter Netznutzungsentgelte geklagt. Die Regeln für den Markt legen bislang Vereinbarungen fest, welche die beteiligten Verbände miteinander getroffen haben. Dennoch hätte es immer wieder Streit gegeben, weil keine Rechtssicherheit geherrscht habe, sagte Kartellamtspräsident Böge. Dies werde nun verbessert: Die Wettbewerbsaufsicht von Bund und Land wolle nun geschlossen mit einer Meinung auftreten, um sich durchzusetzen. Böge forderte dennoch die Strombranche auf, die Verbändevereinbarung "zu einem qualifizierten und zuverlässigen Schlichtungsinstrument" weiterzuentwickeln.

Allerdings sei eine strengere Überprüfung der Branche mit dem derzeitigen Personalbestand nicht möglich. Es gebe rund 800 Netzbetreiber in Deutschland - deren Nutzungsentgelte und Behinderungspraktiken ließen sich mit den derzeitigen Mitteln nicht lückenlos überwachen. "Ohne personelle Verstärkungen müssen sich Überprüfungen auf Musterverfahren beschränken", erklärte Böge. Die Situation würde sich noch verschärfen, wenn die Behörden zusätzlich die Kosten der Netzbetreiber überwachen sollten. Dies könnte nötig werden, um die Höhe der Netznutzungsentgelte zu überprüfen, welche die Netzeigner verlangen. Diese Gebühren weichen bundesweit stark voneinander ab.

Bei den Netznutzungsentgelten stelle sich zusätzlich das Problem der Vergleichbarkeit. Echte Wettbewerbspreise zur Orientierung gebe es nicht, schreiben die Kartellamts-Fachleute. Auch der Vergleich mit Preisen der Konkurrenz helfe nicht, da viele Stromanbieter noch immer Monopol- statt Wettbewerbspreise verlangten, auch die billigsten. Als Abhilfe ausländische Anbieter zum Vergleich heranzuziehen sei auch schwierig. Dort gebe es eigene rechtliche und strukturelle Besonderheiten, die den Preis beeinflussten.

brö

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