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Zeit zum Wechseln. Zugegeben, schön ist sie ja, diese Kühl-Gefrierkombi aus dem Jahre 1966. Ihre Ökobilanz dürfte Klimaschützern jedoch das kalte Grausen bereiten. Mehr noch als die Tatsache, dass das Model hier selenruhig die Türen sperrangelweit aufstehen lässt.

© AFP

Strompreise: Neuer Kühlschrank für die Energiewende

Das DIW macht Vorschläge zur Entlastung armer Haushalte. Das soll einen Teil der Strompreiserhöhung ausgleichen, die die Erneuerbaren Energien auslösen.

Ein neuer Kühlschrank kann die Verbraucher vor den Folgen der Energiewende schützen. Jedenfalls ein bisschen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat drei Varianten untersucht, mit denen die „sozialen Folgen der EEG-Umlage“ abgefedert werden könnten. Und kommt zu dem Schluss, dass Energiesparen den „armutsgefährdeten Haushalten“ am meisten hilft. Rund die Hälfte der Kühlschränke sei älter als fünf Jahre, schreiben die DIW-Wissenschaftler. „Ein Ersatz mit einem sparsamen Neugerät könnte Stromkosten in Höhe von 40 bis 64 Euro pro Jahr sparen.“ Und damit die Haushalte sich das neue Gerät auch kaufen, plädiert das DIW für eine Prämie von 150 Euro. Alles in allem veranschlagen die Wissenschaftler für das Kühlschrankprogramm 560 Millionen Euro. Im Ergebnis „könnten einkommensschwache Haushalte jährlich 195 Millionen Euro Stromkosten sparen“.

Tatsächlich hat sich der Strompreis seit dem Jahr 2000 fast verdoppelt. Und zum 1. Januar kommt der nächste Schub: Die Umlage für erneuerbare Energien steigt von aktuell 3,6 auf 5,3 Cent je Kilowattstunde. Diese Umlage erhöht sich mit dem Erfolg der Erneuerbaren. Denn die Erzeuger von Ökostrom bekommen einen garantierten Preis für den von ihnen gelieferten Strom. Dieser Preis liegt aber über dem Preis, der an der Strombörse ermittelt wird. Die Differenz finanziert nun der Verbraucher mit der sogenannten EEG-Umlage. Je mehr Strom aus Sonne und Wasser ins Netz fließt, desto höher ist die Umlage. Nicht zuletzt deshalb werden Forderungen nach einer grundsätzlichen Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das die rot-grüne Regierung 2000 eingeführt hatte, immer lauter. Vor allem die FDP möchte dieses System, das die Stromnetzbetreiber zur Abnahme des Ökostroms zu festgesetzten Preisen verpflichtet und dem Ökostrom eine vorrangige Einspeisung ins Netzt sichert, ganz abschaffen.

Tatsächlich macht die Umlage vom kommenden Jahr an rund ein Fünftel des Strompreises aus. Doch nach Angaben des DIW belastet der Strom den Durchschnittshaushalt heute nicht viel stärker als Mitte der 80er Jahre. Damals habe der Anteil des Stroms am gesamten Konsumbudget 2,3 Prozent betragen, heute seien es 2,5 Prozent. Im Durchschnitt. Denn die einkommensschwachen Haushalte kostet der Strom 4,5 Prozent. „Eine Steigerung des Strompreises fällt hier deutlich mehr ins Gewicht“, schreibt DIW-Mitarbeiter Stefan Bach.

Die Hartz-IV-Sätze müssten um 1,70/Monat steigen. Günstiger wäre eine andere Variante

Das Berliner Institut hat nun drei Maßnahmen durchgerechnet, um ärmere Haushalte zu entlasten. Mehr Hartz IV, weniger Stromsteuer und niedrigeren Verbrauch. Um den im Januar fälligen Preisanstieg zu kompensieren, müssten die Hartz IV-Sätze um 1,70 Euro/Monat steigen. „Die Belastung für die öffentlichen Haushalte zur Anpassung von Grundsicherung, Wohngeld und Bafög liegen bei rund 150 Millionen Euro.“ Allerdings würden nicht alle Einkommensschwachen profitieren, denn „nur die Hälfte der armutsgefährdeten Haushalte erhält überhaupt Transferleistungen“.

Die Stromsteuer beträgt zurzeit 2,05 Cent je Kilowattstunde. Entfiele die Steuer auf die ersten 1000 Kilowattstunden, „würden im untersten Einkommenssegment 39 Prozent der zusätzlichen Stromausgaben kompensiert“. Das Aufkommen aus der Stromsteuer fiele um knapp 800 Millionen Euro, 200 Millionen davon kämen den Einkommensschwachen zugute. Alles in allem plädieren die Wirtschaftswissenschaftler für das Energiesparen, also die Förderung des Kühlschranks. Und selbst wenn alle durchgerechneten Maßnahmen eingeführt würden, wäre das nicht teurer als „die erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen auf die EEG-Umlage (1,4 Milliarden Euro)“ schreibt das DIW.

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