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Wirtschaft: Stunde der Wahrheit für Kartenfirmen

Am Dienstag entscheidet der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit von UmrechnungsprovisionenVON HEIKE JAHBERGGerade zurück aus den Herbstferien? Waren Sie vielleicht im Ausland zu einem kleinen Einkaufsbummel, und haben Sie dort etwa mit Ihrer Kreditkarte gezahlt?

Am Dienstag entscheidet der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit von UmrechnungsprovisionenVON HEIKE JAHBERG

Gerade zurück aus den Herbstferien? Waren Sie vielleicht im Ausland zu einem kleinen Einkaufsbummel, und haben Sie dort etwa mit Ihrer Kreditkarte gezahlt? Dann sollten Sie sich am kommenden Dienstag ein wenig Zeit nehmen und Ihre Aufmerksamkeit nach Karlsruhe lenken.Denn an diesem Tage werden die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Streitfrage klären müssen, die Kartengesellschaften und Verbraucherschützer schon seit langem entzweit: Dürfen die Kartenunternehmen von ihren Kunden eine Extragebühr - die sogenannte Umrechnungsprovision - allein dafür verlangen, daß sie die Beträge, die man im Ausland per Karte ausgibt, in Mark und Pfennig umrechnen, um sie dann dem Karteninhaber in Rechnung zu stellen? "Nein", meint Helke Heidemann-Peuser vom Verbraucherschutzverein (VSV) in Berlin, der mit seiner Klage gegen Barclays die Sache ins Rollen gebracht hatte.Sinn und Zweck einer Kreditkarte sei, mit ihr bargeldlos zu zahlen.Und das gelte natürlich auch für das Ausland.Warum sollten sonst die Kartengesellschaften mit ihrem weltweiten Netz von Vertragspartnern werben? fragt die Juristin.Außerdem sei es die Entscheidung von Visa, American Express oder Eurocard, dem Kunden später die Rechnung in D-Mark zu präsentieren.Die Umrechnung der Devisen sei daher Sache der Kartenfirmen; die Provision - üblicherweise ein Prozent des Umsatzes - dürfe dem Kunden nicht angelastet werden. Das sehen auch die Richter des Frankfurter Landgerichts so.Sie gaben im Juni einer Klage des VSV gegen American Express statt.Begründung: Die Kreditkartenfirma biete ihre Karte uneingeschränkt für einen weltweiten Einsatz an.Die Kosten, die durch das Bezahlen mit der Karte im Ausland entstehen, seien daher mit der Jahresgebühr abgedeckt.Inhaber der grünen Karte sollten sich mit Rückforderungen aber noch zurückhalten: Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und wie die nächste Instanz - das Oberlandesgericht - entscheiden wird, dürfte ganz wesentlich von dem abhängen, was die Bundesrichter in Karlsruhe vorgeben. Der Fall, den der BGH jetzt behandelt, enthält darüber hinaus noch eine weitere Schwierigkeit.Im Kleingedruckten von Barclays, die sowohl Visa als auch Eurocard anbieten, wird nicht nur die umstrittene Umrechnungsprovision eingefordert; Barclays läßt den Kunden auch noch über die genaue Höhe der Gebühr im Unklaren und verweist auf ihr Preisverzeichnis."Intransparent" fand das Oberlandesgericht Hamburg dieses Vorgehen.Aber nicht allein deshalb kassierten die Richter die Klausel.Auch die Hanseaten haben ganz grundsätzliche Bedenken gegen die Zulässigkeit von Umrechnungsprovisionen.Die Übertragung von Auslandszahlungen in D-Mark gehe zu Lasten der Kartengesellschaften, da diese dem Kunden gegenüber zur Rechnungslegung verpflichtet seien, meinten die Richter. Die Gegenseite sieht das anders.Wenn der Kunde die Karte im Ausland benutzt, fallen für das Kartenunternehmen deutlich höhere Kosten an, berichtet Silke Neumann vom Marktführer Eurocard.Leitungsgebühren, Zahlungen an ausländische Partnerunternehmen und das höhere Mißbrauchsrisiko schlagen bei den Kartenfirmen kostentreibend zu Buche.Das will man sich vom Kunden zurückholen.Außerdem zahlen die meisten Deutschen mit ihrer Karte sowieso im Inland: "Nur ein Viertel aller Zahlungen entfallen auf das Ausland", sagt Neumann.Dennoch kommt auch hier ein hübsches Sümmchen zusammen: Im vergangenen Jahr summierten sich die Eurocard-Umsätze jenseits der deutschen Grenzen auf stolze 8,8 Mrd.DM.Die Umrechnungsgebühr von einem Prozent spült somit allein Eurocard 88 Mill.DM an zusätzlichen Einnahmen in die Kasse, das ist kein Pappenstiel. Kein Wunder, daß die Branche auf diese Zusatzgebühr keinesfalls verzichten möchte.Überhaupt finden es die Kartenfirmen ungerecht, daß gerade sie ins Gebührenvisier geraten.Immerhin müsse der Kunde auch für andere bargeldlose Zahlungsmittel im Ausland in die Tasche greifen.Das stimmt.Wer jenseits der deutschen Grenzen einen Eurocheque ausstellt, zahlt eine Gebühr von 1,75 Prozent. Wer im Ausland mittels ec-Karte einen Geldautomaten melkt, ist mit einer Extragebühr von fünf DM dabei.Und auch der Einsatz von Reiseschecks ist nicht unentgeltlich.Dennoch hält Helke Heidemann-Peuser solche Zahlenspiele für Milchmädchenrechnungen.Immerhin kassierten die Kartenfirmen ja von zwei Seiten.Denn neben dem Kunden müssen auch die Vertragspartner Provisionen an die Kartengesellschaften abführen.Unterm Strich wohl kein schlechtes Geschäft.

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