Subventionsrückzahlung : Post will gegen Milliardenforderung aus Brüssel klagen

25.01.2012 13:17 Uhr
Return to Sender. Die Deutsche Post soll Subventionen zurückzahlen. Foto: dpa
Return to Sender. Die Deutsche Post soll Subventionen zurückzahlen. - Foto: dpa

Update In den 90er Jahren erbte die Deutsche Post Pensionslasten vom Staat. Zum Ausgleich gab es Geld von der EU und höhere Portopreise. Das geht so nicht, sagen die Brüsseler Wettbewerbshüter.

Die Deutsche Post muss auf Geheiß der EU-Kommission dem Staat Beihilfen in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro zurückzahlen. Bei den umstrittenen Beihilfen von 1995 an geht es um Zahlungen für die Pensionslasten für Beamte, die der frühere Staatskonzern bei seiner Privatisierung übernommen hatte.

Das Unternehmen habe nicht nur staatliche Beihilfen erhalten, sondern auch mit höherem Briefporto seine Kosten gedeckt, begründete die Kommission ihren Beschluss. Damit habe die Post von Sozialleistungen profitiert, die unter den entsprechenden Werten von Konkurrenten lagen.

Das könnte Nachteile für Wettbewerber nach sich gezogen haben.

"Diese Beihilfen verschaffen der Deutschen Post gegenüber ihren Wettbewerbern einen Vorteil." Die genaue Höhe des Betrags müssen die deutschen Behörden ermitteln. Die Kommission genehmigte zugleich Ausgleichszahlungen für den Universal-Postdienst in Höhe von 5,6 Milliarden Euro.

Die Post will gegen die Entscheidung klagen. Dies sei mit der Bundesregierung abgestimmt, teilte die Post am Mittwoch in Bonn mit. Die Entscheidung entbehre jeder Grundlage, betonte Post-Chef Frank Appel. Die Entscheidung sei ohne Auswirkung auf das Jahresergebnis. Die Post-Aktie reagierte mit Kursverlusten. Sie notierte am Mittag mit einem Minus von knapp einem Prozent bei 12,69 Euro.

Die EU-Kommission hatte 1999 eine Prüfung staatlicher Beihilfen an die Deutsche Post eingeleitet, die sie 2007 und zuletzt im Mai 2011 ausweitete. Eine Klage der Post gegen die Untersuchungen war im Dezember vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgewiesen worden. Die Post hatte schon einmal 2010 einen Rechtsstreit mit der Kommission vor dem EuGH über 572 Millionen Euro angeblicher Subventionen gewonnen.

Die Monopolstellung staatlicher Postunternehmen wurde in den vergangenen Jahren in der EU aufgebrochen. Die Mitgliedstaaten dürfen den Postbetreibern Zusatzkosten für Dienstleistungen im allgemeinen Interesse, wie etwa die flächendeckende Versorgung mit Postdiensten, erstatten. Die Kommission genehmigte deshalb nun Ausgleichszahlungen von 5,6 Milliarden Euro, die der Deutschen Post von 1990 bis 1995 zur Deckung der Kosten des Universal-Postdienstes gewährt wurden.

Doch es darf keine Überkompensation zum Nachteil privater Postkonkurrenten geben. "Unser Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, damit Bürger und Unternehmen von den Vorteilen einer völligen, bald in allen Mitgliedstaaten abgeschlossenen Marktöffnung profitieren können", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. (rtr/dpa)

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