zum Hauptinhalt
In vielen Büros surfen die Mitarbeiter nebenher auf Xing, Twitter und Facebook - nicht immer zur Freude des Chefs.

© Andrea Warnecke/dpa/tmn

Surfen im Büro: Nur in der Pause

Am Arbeitsplatz mal schnell Facebook oder private E-Mails checken? Das sollte man sich zweimal überlegen. Was in Unternehmen erlaubt ist.

Berlin - Viele Berufstätige kennen die Situation: Wenn es im Job langweilig wird, greifen sie zum Smartphone, verschicken Nachrichten auf Facebook oder gehen auch mal bei Amazon und Co. shoppen. Und für ihre privaten Ausflüge aus der Arbeitswelt nutzen die Mitarbeiter wie selbstverständlich den Firmencomputer.

Manchen Unternehmen ist das ein Dorn im Auge. Denn Arbeitnehmer, die privat im Netz unterwegs sind, machen in dieser Zeit nicht ihren Job. Sie sind abgelenkt, vielleicht weniger produktiv. Andere Firmen dagegen finden es ganz in Ordnung, wenn die Mitarbeiter sich ab und zu mal im virtuellen Raum bewegen.

Doch was ist „in Ordnung“ und was „zu viel“? Wann sollten Mitarbeiter besser darauf verzichten, ins Internet zu gehen oder SMS per WhatsApp zu versenden? Und wann kann so ein Surfausflug im schlimmsten Fall sogar zur fristlosen Kündigung führen?

Was das Arbeitsrecht sagt

Fakt ist: Das private Surfen am Arbeitsplatz ist per Gesetz grundsätzlich verboten – und das gilt innerhalb wie außerhalb der Arbeitszeiten. Selbst wer eine private E-Mail beantwortet, riskiert also eine Abmahnung, erklärt Nathalie Oberthür vom Deutschen Anwaltverein. Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Erwerbstätige mit Kindern, gibt es nicht.

Auch das Abspeichern persönlicher Inhalte auf dem Firmenrechner ist ein Straftatbestand, entschied das Bundesarbeitsgericht. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer illegale Inhalte abspeichert. So argumentierte auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen, das die Kündigung des Vizechefs einer Baubehörde bestätigte, der unter anderem Fotos mit pornografischem Inhalt auf seinen Firmencomputer heruntergeladen hatte.

Handy am Arbeitsplatz

In der Regel hat heute fast jeder ein privates Handy dabei, auch im Job. Doch wie bei der privaten Nutzung von Computern können Unternehmen deren Nutzung am Arbeitsplatz verbieten. Im Gegensatz zu Computern gilt das Verbot aber nur für die Arbeitszeit. Sprich: In den Pausen darf gesimst werden. Nathalie Oberthür rät hier zur Rückversicherung, denn unter bestimmten Umständen können auch in den Pausen Handys verboten werden: Dann wenn „Sicherheitsaspekte im Unternehmen eine Rolle spielen, zum Beispiel bei möglichem Verdacht auf Geheimnisverrat durch das Anfertigen von Fotos.“

Darf der Chef mitlesen?

Ist die private Nutzung von Firmencomputern nicht gestattet, „ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, alle Daten zu erheben, die er benötigt, um das Arbeitverhältnis durchzuführen“, sagt Nathalie Oberthür. Eine lückenlose Überwachung des Internetverkehrs ist aber nicht gestattet. Liegt ein Verdacht vor, sind einzelne Stichproben erlaubt.

Dies bestätigte kürzlich auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Konkret entschieden die Richter über die Kündigung eines Angestellten in Rumänien: Dessen Arbeitgeber hatte das Chatten seines Mitarbeiters während der Arbeitszeit mit Login-Protokollen auf dem Firmenserver nachgewiesen. Zu Recht, wie die Richter befanden.

Das sagen Berliner Unternehmen

Ob, wie oft und wie lange privates Surfen im Job erlaubt ist, hängt von der Branche und vom Arbeitgeber ab: Die Berliner Sparkasse etwa untersagt ihren Angestellten die private Nutzung von Firmencomputern. Die Bank begründet diesen Schritt vor allem mit Sicherheitsbedenken. „Eine personenbezogene Erhebung oder Auswertung erfolgt aber nicht“, sagt Sprecherin Constanze Stempel.

Aus Datenschutzgründen verbietet auch die Deutsche Telekom die private Nutzung von Firmencomputern – und setzt dabei auf die Eigenverantwortung ihrer Mitarbeiter. Da Angestellte des Telekommunikationskonzerns aber eigene Handys und Tablets mit zur Arbeit bringen, sei der Firmencomputer zum Surfen sowieso nahezu obsolet, sagt Sprecher Christian Schwolow.

Die Deutsche Bahn als größter Berliner Arbeitgeber gestattet die private Nutzung im gewissen Rahmen. So dürfen Arbeitsabläufe nicht beeinträchtigt und private Daten nicht abgespeichert werden, sagt Sprecherin Elke Schänzler.

Liberaler dagegen geht der Online-Versandhändler Zalando mit dem Thema um: Man setze auf die Eigenverantwortung der Mitarbeiter – und stelle die private Nutzung von Firmencomputern frei, sagt Frauke von Polier: „Der Umgang mit Internetseiten gehört so zum Alltag, dass die Arbeitsabläufe dadurch nicht gestört werden.“

Auf das Maß kommt es an

Ob ein Arbeitnehmer mit seiner privaten Nutzung einen Grund zur Kündigung gibt, muss individuell entschieden werden. Rechtsexperten wie Nathalie Oberthür raten zu einem Vorab-Gespräch mit dem Arbeitgeber. Dabei gilt die Regel: „Schriftliche Abmachung vor Duldung“ – denn so sind Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Auch ein Gespräch mit dem Betriebsrat lohne sich, dieser hat bei der Ausgestaltung einer privaten Nutzung mitzureden.

Weniger Ablenkung ist besser

Der Psychologe Christian Montag von der Universität Ulm indes warnt vor der Ablenkung von Facebook und Co. im Job: „Die Produktivität und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz sinkt, wenn wir uns ständig durch die digitalen Geräte unterbrechen lassen.“

In den Erholungszeiten die Nutzung zu gestatten, mache Sinn. Nur so könnten sich Mitarbeiter anschließend auch wieder mit freiem Kopf der Arbeit zuwenden.

Daniel Mosler

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false